Aktuelles
In BGE 151 III 377 beschäftigt sich das Bundesgericht mit der Frage, inwieweit eine Verpflichtung der Stockwerkeigentümer- versammlung besteht, aufgrund eines Antrags eines Stockwerkeigentümers die Beseitigung eines rechtswidrigen Zustands zu verlangen und die Einhaltung des Reglements gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.
Prof. Bettina Hürlimann-Kaup
Proseminararbeiten
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Thesenverteidigung-en
Verteidigung der Dissertation | 17:15 | Präsenzveranstaltung -
Professorenrat / Fakultätsrat
Andere | 15:15 | Präsenzveranstaltung -
Informationsveranstaltung für Doktorierende
Andere | 18:00 | Präsenzveranstaltung -
Masterdays 2026 — Freiburg (FR)
Tagung / Konferenz | + Hybridveranstaltung) -
Externalisierung von Asylverfahren:
Rechtliche Herausforderungen und aktuelle Entwicklungen in der EU
Vortrag | 17:15 | Präsenzveranstaltung
