Schriftliche Arbeiten

Allgemeines

Am Lehrstuhl für Privatrecht II können Sie Arbeiten in den Bereichen Einleitungstitel, Personenrecht und Sachenrecht schreiben. Im Bachelorprogramm werden Proseminararbeiten und/oder Praktikumsberichte verfasst, während Seminar-, Master- und Forschungsarbeiten zum Master gehören. Für detaillierte Informationen klicken Sie unten die entsprechende Rubrik an.

Weitere Hinweise finden Sie in der Weisung Nr. 3 betreffend die schriftlichen  Arbeiten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Bei der Ausarbeitung sind insbesondere auch die Merkpunkte des Lehrstuhls zu beachten.

Sie finden rechts eine Vorlage für eine Selbständigkeitserklärung, die jeder schriftlichen Arbeit beigefügt werden muss.

 

Weitere Informationen zu den verschiedenen Arbeiten:

  • Proseminararbeiten

    Ausschreibung

     

    Die Ausschreibung erfolgt viermal pro Jahr. In der Regel gelten folgende Termine:

     

    Einschreibung/Abgabe:

     

    Anfang Februar/30. April
    Anfang Mai/31. Juli
    Anfang August/31. Oktober
    Anfang November/31. Januar

     

     

    Aktuelle Themen

    1. Electronic Monitoring: Sinn und Unsinn der elektronischen Überwachung nach 28c ZGB

    2. Vegan und neben sich ein Schlachthaus - ideelle Immissionen im Nachbarrecht

     

     

    LETZTMÖGLICHER ABGABETERMIN: 30. April 2024

     

     

    Anmeldung/Einreichung

     

    Die Anmeldung erfolgt per E-Mail (lehrstuhl-zgb2@unifr.ch). Es können maximal 3 Arbeiten pro Thema geschrieben werden. Die abgeschlossenen Arbeiten sind fristgerecht bei der Assistenz abzugeben oder an folgende Adresse zu senden:

    Lehrstuhl für Privatrecht II
    Beauregard 11
    1700 Freiburg

    Bitte beachten Sie, dass die reglementarische Korrekturfrist 3 Monate beträgt und eine Einschreibung für die Bachelorprüfungen des 3. Jahres nur möglich ist, wenn die Arbeit angenommen wurde. Berechnen Sie deshalb genügend Zeit ein (auch für eine eventuell erforderliche Korrektur der Arbeit).

    Der Assistenz muss zunächst eine Disposition sowie eine Bibliographie vorgelegt werden. Erst wenn diese von der Assistenz angenommen wurden, kann die Arbeit verfasst werden. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte den Merkpunkten.

    Die Seminararbeit ist in EDV-Verarbeitung abzugeben (1 gebundenes Exemplar). Zusätzlich ist eine Fassung in elektronischer Form einzureichen (lehrstuhl-zgb2@unifr.ch).

     

     

  • Praktikumsberichte

    Sie können an unserem Lehrstuhl einen Praktikumsbericht verfassen, sofern Sie im Personenrecht und/oder im Sachenrecht arbeiten. Eine Anmeldung ist erforderlich unter: bettina.huerlimann-kaup@unifr.ch.

    Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

    • Es muss eine Bestätigung des Arbeitgebers beigelegt werden, dass acht Wochen zu 100% gearbeitet wurde.
    • Es werden 1-2 Fälle mit wissenschaftlichem Apparat besprochen.
    • Der Bericht gibt eine kurze Einführung über die konkrete Praktikumsarbeit.
    • Der Bericht umfasst zwischen 10'000 und 24'000 Zeichen (ohne technischen Apparat).
  • Seminararbeiten

    Seminararbeiten können einerseits im Rahmen eines Seminars geschrieben werden. Ein solches Seminar wird alle 2 Jahre angeboten.

    Andererseits besteht auch ausserhalb eines Seminars die Möglichkeit, eine Seminararbeit zu verfassen. Das Thema wird auf Anfrage hin bekannt gegeben (Prof. Bettina Hürlimann-Kaup). Die Bearbeitungsfrist für die Seminararbeiten beträgt 3 Monate ab Empfang des Themas. 

     

  • Masterarbeiten

    Themen

    Die Themen werden vom Dekanat herausgegeben und nach dem Zufallsprinzip den Professor(inn)en Bettina Hürlimann-Kaup, Marc Bors und Alexandra Jungo zugeteilt. Die Studierenden können weder den Dozenten/die Dozentin noch das Gebiet innerhalb des ZGB wählen. 

     

    Einreichung

    Die abgeschlossenen Arbeiten sind dem Dekanat fristgerecht (Datum des Poststempels) einzureichen.

  • Forschungsarbeiten

    Wenn Sie an unserem Lehrstuhl eine Forschungsarbeit verfassen möchten, setzen Sie sich bitte mit Prof. Bettina Hürlimann-Kaup in Verbindung, damit die Einzelheiten besprochen werden können. Erst dann erfolgt die Einschreibung beim Dekanat.