Schriftliche Arbeiten
Allgemeines
Am Lehrstuhl für Privatrecht II können Sie Arbeiten in den Bereichen Einleitungstitel, Personenrecht und Sachenrecht schreiben. Im Bachelorprogramm werden Proseminararbeiten und/oder Praktikumsberichte verfasst, während Seminar-, Master- und Forschungsarbeiten zum Master gehören. Für detaillierte Informationen klicken Sie unten die entsprechende Rubrik an.
Weitere Hinweise finden Sie in der Weisung Nr. 3 betreffend die schriftlichen Arbeiten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Bei der Ausarbeitung sind insbesondere auch die Merkpunkte des Lehrstuhls zu beachten.
Sie finden rechts eine Vorlage für eine Selbständigkeitserklärung, die jeder schriftlichen Arbeit beigefügt werden muss.
Nützliche Dokumente
Weitere Informationen zu den verschiedenen Arbeiten:
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Proseminararbeiten
Ausschreibung
Die Ausschreibung erfolgt viermal pro Jahr. In der Regel gelten folgende Termine:
Einschreibung/Abgabe:
Anfang Februar/30. April
Anfang Mai/31. Juli
Anfang August/31. Oktober
Anfang November/31. JanuarAktuelle Themen
- Persönlichkeitsverletzungen durch Deepfakes
- Übermässige Immissionen beim Bauen - Kommentar zu Art. 679a ZGB
LETZTMÖGLICHER ABGABETERMIN: 31. Januar 2025
Anmeldung/Einreichung
Die Anmeldung erfolgt per E-Mail (lehrstuhl-zgb2@unifr.ch). Es können maximal 3 Arbeiten pro Thema geschrieben werden. Die abgeschlossenen Arbeiten sind fristgerecht bei der Assistenz abzugeben oder an folgende Adresse zu senden:
Lehrstuhl für Privatrecht II
Beauregard 11
1700 FreiburgBitte beachten Sie, dass die reglementarische Korrekturfrist 3 Monate beträgt und eine Einschreibung für die Bachelorprüfungen des 3. Jahres nur möglich ist, wenn die Arbeit angenommen wurde. Berechnen Sie deshalb genügend Zeit ein (auch für eine eventuell erforderliche Korrektur der Arbeit).
Der Assistenz muss zunächst eine Disposition sowie eine Bibliographie vorgelegt werden. Erst wenn diese von der Assistenz angenommen wurden, kann die Arbeit verfasst werden. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte den Merkpunkten.
Die Seminararbeit ist in EDV-Verarbeitung abzugeben (1 gebundenes Exemplar). Zusätzlich ist eine Fassung in elektronischer Form einzureichen (lehrstuhl-zgb2@unifr.ch).
- Persönlichkeitsverletzungen durch Deepfakes
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Praktikumsberichte
Sie können an unserem Lehrstuhl einen Praktikumsbericht verfassen, sofern Sie im Personenrecht und/oder im Sachenrecht arbeiten. Eine Anmeldung ist erforderlich unter: bettina.huerlimann-kaup@unifr.ch.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Es muss eine Bestätigung des Arbeitgebers beigelegt werden, dass acht Wochen zu 100% gearbeitet wurde.
- Es werden 1-2 Fälle mit wissenschaftlichem Apparat besprochen.
- Der Bericht gibt eine kurze Einführung über die konkrete Praktikumsarbeit.
- Der Bericht umfasst zwischen 10'000 und 24'000 Zeichen (ohne technischen Apparat).
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Seminararbeiten
Seminararbeiten können einerseits im Rahmen eines Seminars geschrieben werden. Ein solches Seminar wird alle 2 Jahre angeboten.
Andererseits besteht auch ausserhalb eines Seminars die Möglichkeit, eine Seminararbeit zu verfassen. Das Thema wird auf Anfrage hin bekannt gegeben (Prof. Bettina Hürlimann-Kaup). Die Bearbeitungsfrist für die Seminararbeiten beträgt 3 Monate ab Empfang des Themas.
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Masterarbeiten
Themen
Die Themen werden vom Dekanat herausgegeben und nach dem Zufallsprinzip den Professor(inn)en Bettina Hürlimann-Kaup, Marc Bors und Alexandra Jungo zugeteilt. Die Studierenden können weder den Dozenten/die Dozentin noch das Gebiet innerhalb des ZGB wählen.
Einreichung
Die abgeschlossenen Arbeiten sind dem Dekanat fristgerecht (Datum des Poststempels) einzureichen.
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Forschungsarbeiten
Wenn Sie an unserem Lehrstuhl eine Forschungsarbeit verfassen möchten, setzen Sie sich bitte mit Prof. Bettina Hürlimann-Kaup in Verbindung, damit die Einzelheiten besprochen werden können. Erst dann erfolgt die Einschreibung beim Dekanat.