Lehrstuhl für Privatrecht II

Aktuelles

In 149 III 165 hielt das Bundesgericht fest, dass die öffentliche Versteigerung, die vom Gericht zur Teilung von Miteigentum nach Art. 651 Abs. 2 ZGB angeordnet wird, keine Zwangsversteigerung gemäss SchKG darstellt und das Gericht somit die Modalitäten frei festlegen und auch auf Vereinbarungen der Miteigentümer abstellen kann.

Stellenangebot

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Proseminararbeiten

Die neuen Themen für die Proseminararbeiten sind publiziert.