Aktuelles
In BGE 151 III 377 beschäftigt sich das Bundesgericht mit der Frage, inwieweit eine Verpflichtung der Stockwerkeigentümer- versammlung besteht, aufgrund eines Antrags eines Stockwerkeigentümers die Beseitigung eines rechtswidrigen Zustands zu verlangen und die Einhaltung des Reglements gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.
Prof. Bettina Hürlimann-Kaup
Proseminararbeiten
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Examenssession 2/26
Andere | 08:00 | Präsenzveranstaltung -
Open Lex, sed lex? Offene juristische Datenbanken in der Schweiz
Kolloquium / Kongress / Forum | 09:00 | Präsenzveranstaltung -
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