Aktuelles
Gemäss BGE 152 III 230 schliesst ein fehlendes Gebrauchsinteresse nicht jegliches Interesse an einer Nutzniessung aus. Auch die Nutzung des wirtschaftlichen Werts der Sache begründet ein Interesse des Nutzniessers. Solange ein solches Nutzungsinteresse besteht, ist eine entschädigungslose Löschung der Nutzniessung in analoger Anwendung von Art. 736 Abs. 1 ZGB nicht zulässig.
Prof. Bettina Hürlimann-Kaup
Agenda
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Digital Technologies and Migrants’ Rights: Legal Challenges under EU Law
Vortrag | 17:15 | Präsenzveranstaltung -
Professorenrat / Fakultätsrat
Andere | 15:15 | Präsenzveranstaltung -
Moving towards a Rights-Informed Concept of Intergenerational Solidarity? Children, Older Persons’ and Future Generations’ Rights in International Human Rights Law
Vortrag | 17:15 | Präsenzveranstaltung -
Thesenverteidigung-en
Verteidigung der Dissertation | 15:15 | Präsenzveranstaltung -
Die Bilateralen III aus der Sicht der EU – Stand und Perspektiven der Beziehungen Schweiz – EU
Vortrag | 17:15 | Präsenzveranstaltung
