Aktuelles
In BGE 151 III 377 beschäftigt sich das Bundesgericht mit der Frage, inwieweit eine Verpflichtung der Stockwerkeigentümer- versammlung besteht, aufgrund eines Antrags eines Stockwerkeigentümers die Beseitigung eines rechtswidrigen Zustands zu verlangen und die Einhaltung des Reglements gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.
Prof. Bettina Hürlimann-Kaup
Agenda
-
Schliessung Bibliothek Recht
| Präsenzveranstaltung -
Schliessung Dekanat
Andere | 08:00 | Präsenzveranstaltung -
3. Freiburger Föderalismustage
Kolloquium / Kongress / Forum | Präsenzveranstaltung -
19. Schweizerischer Datenschutzrechtstag
Die Einwilligung im Datenschutzrecht
Kolloquium / Kongress / Forum | 09:15 | Präsenzveranstaltung -
Alumni IUS Service Pack 2026
Kolloquium / Kongress / Forum | 13:30 | Präsenzveranstaltung
