Lehrstuhl für Privatrecht II

Aktuelles

In BGE 151 III 377 beschäftigt sich das Bundesgericht mit der Frage, inwieweit eine Verpflichtung der Stockwerkeigentümer- versammlung besteht, aufgrund eines Antrags eines Stockwerkeigentümers die Beseitigung eines rechtswidrigen Zustands zu verlangen und die Einhaltung des Reglements gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.