Aktuelles
In BGE 151 III 377 beschäftigt sich das Bundesgericht mit der Frage, inwieweit eine Verpflichtung der Stockwerkeigentümer- versammlung besteht, aufgrund eines Antrags eines Stockwerkeigentümers die Beseitigung eines rechtswidrigen Zustands zu verlangen und die Einhaltung des Reglements gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.
Prof. Bettina Hürlimann-Kaup
Proseminararbeiten
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Wieso Wirtschaftskanzlei? - Lenz & Staehelin steht Rede und Antwort (DE/FR)
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Le concubinage : les rapports entre concubins
Seminar | Präsenzveranstaltung -
Das Dublin-System in der praktischen Anwendung:
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