Öffentliches Wirtschaftsrecht II
UE-DDR.00982
Dozenten-innen: Stöckli Andreas |
Kursus: Master |
Art der Unterrichtseinheit: Vorlesung |
ECTS: 5 |
Sprache-n: Deutsch |
Semester: FS-2019 |
Aufbauend auf den von den Studierenden im Rahmen des IUR III erworbenen Grundkenntnissen zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht bietet dieser Masterkurs die Möglichkeit zur Vertiefung des Verständnisses dieses in der Praxis sehr bedeutsamen und komplexen Rechtsgebiets.
Der Staat wirkt nicht nur regulierend und beaufsichtigend auf den Wirtschaftsprozess ein, sondern er tritt selber als Teilnehmer am Markt auf: einerseits als Nachfrager von Gütern und Dienstleistungen (öffentliches Beschaffungsrecht), andererseits als Anbieter von solchen Leistungen (öffentliches Unternehmensrecht). Im Kurs Öffentliches Wirtschaftsrecht II soll die Marktteilnahme der öffentlichen Hand näher unter die Lupe genommen werden, wobei zunächst das Öffentliche Beschaffungsrecht (Prof. Martin Beyeler) und anschliessend das Öffentliche Unternehmensrecht (Prof. Andreas Stöckli) behandelt werden. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtungsweise wird in diesem Kurs also zunächst untersucht, welche Regeln gelten, wenn der Staat Güter, Bauten oder Dienstleistungen von Privaten einkauft, und sodann, welche Grundsätze und Vorschriften zu beachten sind, wenn der Staat selbst solche Leistungen herstellt und sie an Dritte veräussern will.
Bei der Behandlung der einzelnen Themen wird der Praxisbezug grossgeschrieben. Es werden etwa auch aktuelle Gerichtsurteile, einschlägige Fallstudien sowie aktuelle Entwicklungen besprochen.
Der Kurs Öffentliches Wirtschaftsrecht II schliesst an den Kurs Öffentliches Wirtschaftsrecht I an. Die beiden Kurse können allerdings unabhängig voneinander besucht und abgeschlossen werden.
Prüfungen
Die Studierenden werden im Rahmen einer schriftlichen Prüfung (zwei Stunden) über die Inhalte der Vorlesung geprüft.
Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.
Die Studierenden haben die relevanten Erlasse, die in der Vorlesung bekannt gegeben werden, an die Prüfung mitzunehmen. Von den Examinatoren werden an der Prüfung keine Exemplare der Gesetzessammlung zur Verfügung gestellt.
Der Gebrauch der TEXTO Gesetzesausgaben Öff. Recht I + II (Helbing Lichtenhahn Verlag) oder einer anderen gleichwertigen Gesetzessammlung ist zulässig. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (deutsch, französisch, italienisch, romanisch). Bezüglich der Bearbeitung von Erlassen ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html) massgebend.
Lernziele
Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden aufbauend auf den Kenntnissen aus dem Bachelorstudium vertieftes Wissen und die aktuellen Entwicklungen im öffentlichen Beschaffungsrecht und im öffentlichen Unternehmensrecht zu vermitteln. Die Studierenden verfügen am Ende des Semesters über umfassende und vertiefte Kenntnisse der einschlägigen rechtlichen Grundlagen und der Gerichtspraxis in diesen Fachgebieten. Sie sind in der Lage, die praktischen Anwendungen dieser Regelungen zu verstehen und nachzuvollziehen. Ausserdem sind sie vertraut mit dem Zusammenspiel mehrerer materiell- und formell-rechtlicher Vorschriften aus dem behandelten Rechtsbereich, die in komplexen Fällen zum Zuge kommen. Überdies schärfen sie ihre Fähigkeiten in der Analyse von Gerichtsurteilen, Fallstudien und Berichten von Verwaltungsbehörden.