Lehrdiplom für Maturitätsschulen (LDM)
Das Lehrdiplom für Maturitätsschulen ist ein Fähigkeitsausweis für die Lehrtätigkeit auf der Sekundarstufe 2 in der ganzen Schweiz sowie Lichtenstein. Die Sekundarstufe 2 der öffentlichen Schulen umfasst Maturitäts-, Fachmaturitäts- und Fachmittelschulen.
Die Studierenden können zwischen zwei Studienvarianten wählen. Die konsekutive Studienvariante, die an das Masterstudium anschliesst und die fachstudienbegleitende Variante, die schon während des Masterstudiums beginnt. Letztere erlaubt den Studierenden, einen Teil der beruflichen Ausbildung parallel zum Masterstudium zu absolvieren.
Die Ausbildung ist praxisorientiert, flexibel und schweizweit (EDK) anerkannt. Die Ausbildung kann berufsintegriert absolviert werden.
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Studienaufbau
Das Studium besteht aus zwei Ausbildungsteilen:
- Fachwissenschaftliches Studium: Das Lehrdiplom für Maturitätsschulen setzt einen universitären Master bzw. ein Lizentiat im Bereich des angestrebten Unterrichtsfachs voraus.
- Erziehungswissenschaftlich-didaktische Ausbildung: Dieser Ausbildungsteil setzt sich aus erziehungswissenschaftlichen, didaktischen und berufspraktischen Elementen zusammen.
Für den zeitlichen Ablauf der beiden Ausbildungsteile (Fachwissenschaftliches Studium und Ausbildung zum Lehrdiplom) stehen eine konsekutive und eine fachstudienbegleitende Variante zur Verfügung. In beiden Varianten sind Inhalt und Umfang identisch.
- Fachstudienbegleitende Variante: Die Ausbildung zum LDM wird fachstudienbegleitend während des Masterstudiums absolviert.
- Konsekutive Variante: Die Ausbildung zum LDM wird im Anschluss an den Erwerb des Masters absolviert.
Die Ausbildung zum Erwerb des LDM gliedert sich in drei Module bestehend aus erziehungswissenschaftlichen, didaktischen und berufspraktischen Elementen.
Die Ausbildung umfasst insgesamt 60 ECTS-Kreditpunkte.
- Studienplan und Reglemente
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Verliehener Titel
Lehrdiplom für Maturitätsschulen (LDM).
Das LDM ist ein von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) anerkanntes Diplom. Lediglich dieser Titel befugt das Unterrichten an Maturitätsschulen.
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Unterrichtsfächer
Das Lehrdiplom für Maturitätsschulen kann für zwei Unterrichtsfächer oder für ein Fach (Einzelfach) erworben werden. Die Lehrbefähigung für ein drittes Unterrichtsfach erfolgt im Rahmen eines Erweiterungsstudiums. Dieses kann nur nach Erhalt des Lehrdiploms für Maturitätsschulen begonnen werden.
- Bildnerisches Gestalten
- Biologie
- Chemie
- Deutsch *
- Englisch
- Französisch
- Geographie
- Geschichte
- Griechisch
- Informatik
- Italienisch
- Kunstgeschichte **
- Latein
- Mathematik
- Musik
- Philosophie
- Physik
- Pädagogik und Psychologie
- Rätoromanisch
- Religionslehre
- Russisch
- Spanisch
- Sport
- Wirtschaft und Recht ***
* Deutsch als Fremdsprache (DaF) gilt in der deutschsprachigen Ausbildung als Zusatzqualifikation (nicht als Zusatzfach). Eine Zusatzqualifikation ist auch für die Unterrichtsfächer «Französisch» und «Italienisch» möglich.
** Das Lehrdiplom für das Fach Kunstgeschichte kann lediglich als kantonale Unterrichtsbefähigung erworben werden.
*** Wirtschaft und Recht gilt als Einzefach und kann nur in Kombination studiert werden.
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Zulassungsbedingungen
Spätestens zu Beginn der Ausbildung zum Erwerb des Lehrdiploms für Maturitätsschulen muss der Bachelor in den gewählten Unterrichtsfächern abgeschlossen worden sein.
Das Lehrdiplom für Maturitätsschulen setzt einen Masterabschluss oder ein gleichwertiges universitäres Diplom voraus (konsekutive Variante). Es ist möglich, einen Teil der Ausbildung zum Erwerb des Lehrdiploms für Maturitätsschulen parallel zum Masterstudium zu absolvieren (fachstudienbegleitende Variante).
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Zweisprachiges Lehrdiplom
Das zweisprachige Lehrdiplom für Maturitätsschulen bezieht sich auf die Sprachen Deutsch und Französisch. Der «Vermerk zweisprachig» wird im Diplom aufgeführt. Davon ausgenommen sind die modernen Fremdsprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch, Englisch, Spanisch, Russisch.
Der «Vermerk zweisprachig» kann für eines oder für beide Unterrichtsfächer erworben werden. Hierfür müssen mindestens 40% der Kreditpunkte in jeder der beiden Sprachen erworben werden.
Für ein zweisprachiges Lehrdiplom wird in der Regel ein zweisprachiges Fachstudium vorausgesetzt.
Für die Unterrichtsfächer, welche zweisprachig absolviert werden, sind ebenfalls die Zulassungsbedingungen zum DEEM zu beachten.