Nützliche Dokumente

Die folgenden Dokumente enthalten Informationen, die Ihnen helfen, einen erfolgreichen Aufenthalt an der Universität Freiburg vorzubereiten:

Broschüre | Welcome Center for Academics (EN)

Checklist for Researchers from Abroad (EN)

Kontakt

 welcome-academics@unifr.ch 

 +41 26 300 76 60

 MIS04 4054

Frequently Asked Questions

Einreise

  • Was ist der Unterschied zwischen einem Visum, einer Aufenthaltsbewilligung und einer Arbeitsbewilligung?
    • Das Visum berechtigt Sie zur Einreise in die Schweiz; es ist Ihr Einreisedokument.
    • Die Aufenthaltsbewilligung berechtigt Sie zu einem Aufenthalt in der Schweiz von mehr als 90 Tagen.
    • Die Arbeitsbewilligung berechtigt Sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und/oder zu Forschungsarbeit in der Schweiz.
  • Benötige ich ein Visum?
    • Staatsangehörige der EU/EFTA benötigen kein Visum für die Einreise in die Schweiz.
    • Die meisten Staatsangehörige von Nicht-EU/EFTA-Ländern benötigen ein Visum für die Einreise in die Schweiz. Suchen Sie auf folgender Webseite nach dem Land, das Ihren Reisepass ausgestellt hat, um die für Sie geltenden Bestimmungen zu erfahren: SEM | Ausweis und Visum. Alle Fragen zu Einreisedokumenten richten Sie bitte direkt an die Schweizer Botschaft oder das Konsulat an Ihrem Wohnort. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die Schweizer Vertretung, da die Bearbeitung eines Visumantrags mehr als drei Monate dauern kann.
  • Benötige ich eine Arbeitsbewilligung?
    • Staatsangehörige der EU/EFTA benötigen keine Arbeitsbewilligung für die Schweiz.
    • Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige, die in der Schweiz forschen, benötigen in bestimmten Fällen eine Arbeitsbewilligung Die kantonale Ausländerbehörde (SPOMI) entscheidet, ob eine Arbeitsbewilligung für Forschungsarbeit notwendig ist oder nicht.
    • Sie sind nicht für die Beantragung Ihrer Arbeitsbewilligung verantwortlich; dies übernimmt der Personaldienst.
  • Benötige ich eine Aufenthaltsbewilligung?
    • Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit benötigen alle Ausländerinnen und Ausländer, die sich länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten in der Schweiz aufhalten, eine Aufenthaltsbewilligung.
    • Aufenthaltsbewilligungen werden vom SPOMI ausgestellt. Sie haben nach Ihrer Ankunft in der Schweiz 14 Tage Zeit, um dieses Formular auszufüllen und bei SPOMI einzureichen:  Ankunftserklärung und Aufenthaltsbewilligungsgesuch
  • Wie beantrage ich diese drei Dokumente?
    • Für das Visum wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an die Schweizer Botschaft oder das Konsulat an Ihrem Wohnort: Schweizer Vertretungen im Ausland
    • Für die Aufenthaltsbewilligung ist die kantonale Einwanderungsbehörde (SPOMI) zuständig. Weitere Informationen
    • Arbeitsbewilligung: Der Personaldienst der Unifr beantragt Ihre Arbeitsbewilligung und informiert Sie, ob und wann sie erteilt wird. In einigen Fällen müssen Sie möglicherweise die Antragsgebühr (ca. CHF 30) bezahlen. Fragen zur Arbeitsbewilligung richten Sie bitte an den Personaldienst der Unifr: Kontakt

Versicherung

  • Brauche ich eine Krankenversicherung?

    Ja. Jede Person, die in der Schweiz wohnt, muss über eine gültige Krankenversicherung verfügen. Mit anderen Worten: Wenn Sie sich länger als 90 Tage in der Schweiz aufhalten, benötigen Sie eine gültige Krankenversicherung.

  • Ist meine ausländische Krankenversicherung in der Schweiz gültig oder muss ich eine Schweizer Versicherung abschliessen?
    • Wenn Sie (1) keine bezahlte Arbeit in der Schweiz haben und (2) nachweisen können, dass Ihre ausländische Krankenversicherung einen vollständigen Versicherungsschutz in der Schweiz bietet, können Sie eine Ausnahme beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier: Beitritt zur obligatorischen Krankenversicherung.
    • EU-/EFTA-/UK-Bürger_innen: Die Europäische Krankenversicherungskarte wird in der Regel als Nachweis für einen ausreichenden Versicherungsschutz akzeptiert. Bitte informieren Sie Ihre Versicherung vor Ihrer Abreise und vergewissern Sie sich, dass Sie während Ihres Aufenthalts in der Schweiz versichert sind.
    • Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen dringend, kein Risiko einzugehen und alle Informationen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu überprüfen. Wenn Sie in der Stadt Freiburg wohnen, können Sie sich unter folgender Adresse schriftlich erkundigen, ob Sie Anspruch auf eine Ausnahme haben: as.assurances@ville-fr.ch.
  • Welche Schweizer Versicherung soll ich wählen?
    • Sie können Ihre Versicherung frei wählen. Bitte nutzen Sie die offizielle Webseite der Schweizerischen Eidgenossenschaft, um Versicherungsanbieter zu vergleichen und den für Sie passenden zu finden: Priminfo.
    • Alle Anbieter, die Sie auf Priminfo finden, sind seriös und bieten einen vergleichbaren Grundversicherungsschutz. Ihre Preise und Prämien können jedoch stark variieren.

Unterkunft

Anmeldung bei der Stadt

Familie

Finanzen

  • Benötige ich ein Schweizer Bankkonto?

    Wenn Sie in der Schweiz einer bezahlten Tätigkeit nachgehen oder ein Schweizer Stipendium erhalten, ist es in der Regel erforderlich, dass Sie über ein Schweizer Bankkonto verfügen, um Ihren Lohn oder Ihr Stipendium zu erhalten. Informationen zur Eröffnung eines Bankkontos finden Sie auf dieser Seite: WCA | Finanzen.

  • Muss ich in der Schweiz Steuern zahlen?
    • Wenn die Schweiz Ihr offizieller Wohnsitz wird und/oder Sie einen Schweizer Lohn erhalten, müssen Sie hier Steuern zahlen. Fragen zur Quellensteuer richten Sie bitte an den Personaldienst: hr-info@unifr.ch.
    • Beachten Sie, dass Sie während Ihres Aufenthalts möglicherweise weitere Abgaben zahlen müssen. Unter anderem:
      • Die Feuerwehrersatzabgabe (100 CHF/Jahr)
      • Die Abfallgebühren (90 CHF/Jahr)
      • Die Radio- und Fernsehgebühr  (335 CHF/Jahr; genannt Serafe)

Forschungsaufenthalte an der Unifr

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?