LehrerbildungPublié le 04.07.2022

Ab 2025 gehen Uni und PH einen gemeinsamen Weg


Ab dem Herbstsemester 2025 wird die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung unter dem institutionellen Dach der Universität zusammengeführt. Bereits wurde eine Vorkonsultation zur Struktur der neuen Einheit durchgeführt.

Durch die Zusammenführung aller Lehrberufe unter einem Dach (Primarstufe 1H-8H, Sekundarstufe I 9H-11H, Sekundarstufe II, Sonderpädagogik) will der Staatsrat die Lehrerinnen- und Lehrer stärken und die Synergien und Zusammenarbeit der verschiedenen Einheiten fördern.

PH, Uni und Bildungsdirektion: Gemeinsam zum Ziel
Zwecks Umsetzung dieses anspruchsvollen Vorhabens hat die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten BKAD einen Lenkungsausschuss (CoPil) ernannt, welcher wiederum einen Projektausschuss (CoPro) eingesetzt hat. Dieser hat als Erstes den Auftrag, die Grundzüge der Organisationsstruktur der neuen Einheit zu erarbeiten. In beiden Gremien arbeiten Mitglieder der Universität und der Pädagogischen Hochschule (PH) sowie die BKAD Hand in Hand zusammen.

Vorkonsultation zu einer umfassenden und ehrgeizigen Struktur
CoPro und Copil haben dieses Frühjahr ein Modell zur Strukturorganisation der neuen Einheiten entwickelt und dieses den direktbetroffenen Einheiten zur Stellungnahme unterbreitet. Dem vorgeschlagenen Modell liegt die Idee einer umfassenden Ausbildungs- und Forschungseinheit für Lehrerbildung, Pädagogik, Didaktik und Erziehungswissenschaften zugrunde. Die Ergebnisse dieser Vorkonsultation werden zurzeit ausgewertet. Ein Grundsatzentscheid zur Struktur der neuen Einheit soll noch vor der Sommerpause gefällt werden.

Akademische und nichtakademische Fragestellungen
Der Vorentscheid des CoPil dient als Grundlage für die notwendige Revision des Universitätsgesetzes sowie als Leitlinie für die weiteren Arbeiten. Dabei gilt es bis Herbst 2025 eine grosse Vielfalt komplexer Fragestellungen im akademischen und nichtakademischen Bereich zu regeln.

Die von verschiedenen Arbeitsgruppen erarbeiteten Lösungsvorschläge müssen in einer Vielzahl von universitären Erlassen verankert werden. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Revision der Universitätsstatuten, den Erlass der Statuten der neuen Einheit sowie die Revision zahlreicher Reglemente. All diese Erlasse werden im Rahmen der geltenden Verfahren und unter voller Beachtung der darin vorgesehenen Mitwirkungsrechte revidiert bzw. verabschiedet werden.