Rechtliche Vorgaben für die CO2-Speicherung im Untergrund. EU-Recht, Rechtsvergleich und Schweizer Recht
Sowohl auf völkerrechtlicher Ebene («Pariser Abkommen») als auch auf nationaler Ebene (so auch in der Schweiz) sind in Bezug auf die Erreichung der Klimaschutzziele weitreichende Vorgaben zur Reduktion der Treibhausgasemissionen formuliert.
Da diese wohl nicht allein durch eine Reduktion der Emissionen erreicht werden können, dürfte die Speicherung von CO2 – nach dessen Abscheidung direkt bei den Anlagen und dem Transport – im Untergrund in Zukunft eine gewisse Rolle für die Erreichung der Klimaziele spielen, dies auch in der Schweiz. So sollen nach den Plänen des Bundesrates vermehrt CO2-Abscheidungsanlagen in der Industrie, z.B. in Kehrichtverwertungsanlagen und Zementwerken, eingesetzt werden. Auch der Transport von CO2 und dessen Speicherung im In- oder Ausland soll etabliert bzw. intensiviert werden, vor allem durch die Schaffung notwendiger Infrastruktur, wie Pipelines und Lagerstätten im Untergrund oder in Baumaterialien.
Im Gegensatz zur Rechtslage in der Europäischen Union (vgl. insbesondere die Richtlinie 2009/31) ist die Thematik in der Schweiz bislang noch nicht Gegenstand rechtlicher Vorgaben. Vor diesem Hintergrund und angesichts des Umstands, dass im Rahmen von bilateralen Klimaschutzabkommen mit Partnerländern bei der Anwendung der entsprechenden Techniken zusammengearbeitet werden soll, geht dieses Forschungsvorhaben der Tragweite dieser unionsrechtlichen Vorgaben nach, erörtert ihre Umsetzung in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten sowie die Rechtslage in einigen Drittstaaten und fragt – auf der Grundlage der Rechtslage de lege lata – nach möglichen Weiterentwicklungen der Gesetzgebung in der Schweiz de lege ferenda.
Da ein Rückgriff auf die Technologie durch die Schweiz wohl nur in Kooperation mit der Europäischen Union bzw. den EU-Mitgliedstaaten realisiert werden könnte, wäre eine weitgehende Anlehnung an die unionsrechtliche Regelung empfehlenswert. Die notwendigen Bestimmungen könnten auf Bundesebene erlassen werden, da mit Art. 74 und 75 BV eine Kompetenz des Bundes zur Regulierung der Materie, unter Einschluss der Regelung des Pipeline-Netzes, besteht. Im Übrigen wäre in Bezug auf das Zusammenspiel mit dem Abfallrecht eine generelle Ausnahme von zwecks Speicherung abgeschiedenem CO2 vom Abfallrecht zu empfehlen, dies soweit die umweltverträgliche Entsorgung des CO2 gewährleistet ist. Jedenfalls drängte sich eine UVP-Pflicht sowohl für Abscheidungs- als auch für Speicheranlagen und das Pipeline-Netz auf.
Rechtliche Vorgaben für die CO2-Speicherung im Untergrund. EU-Recht, Rechtsvergleich und Schweizer Recht
Projektverantwortliche: Prof. Astrid Epiney
Weitere Beteiligte: Dr. Sian Affolter, Dr. Janine Prantl
Finanzierung: Bundesamt für Umwelt
Laufzeit: Juli 2023 –Juni 2024
Veröffentlichung: Sian Affolter/Astrid Epiney/Janine Prantl, Rechtliche Vorgaben für die CO2-Speicherung im Untergrund, 133 S., Zürich 2024.