Recht für Nicht-Jurist*innen

Übersicht

Wie kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Klimakrise die Besetzung einer Bankfiliale nicht rechtfertigt? Warum stellt Stealthing keine Vergewaltigung dar? Kann ich mich auch ohne einen Anwalt auf ein Gerichtsverfahren einlassen?

Wenn Dich die Antworten auf diese und weitere Fragen brennend interessieren und Du Freude daran hättest, in einem ungezwungenen Rahmen in unser Rechtssystem einzutauchen, um schliesslich die erworbenen Kenntnisse anlässlich eines fiktiven Prozesses unter Beweis zu stellen, ist der Kurs Quali+ «Recht für Nichtjurist*innen» genau das Richtige für Dich!

Dieser Einführungskurs in das Recht richtet sich an eine kleine Gruppe von Studentinnen und Studenten, die nicht Rechtswissenschaften studieren, sich aber dennoch gewisse Grundkenntnisse aneignen möchten. Das Ziel des Kurses ist nicht, Juristinnen und Juristen auszubilden, sondern am Recht interessierten Nichtjuristen ein Grundverständnis des Rechts zu vermitteln.

 

  • Inhalt

    Der Kurs wird während eines akademischen Jahres gegeben und besteht aus zwei Teilen:

    1. Im Herbstsemester wird eine allgemeine Einführung in das Recht gehalten, sowie eine Einführung in die Grundprinzipien des Zivilrechts und des Strafrechts. Dieser Kurs wird von Mischa Poffet gegeben. Den Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern werden zur Vorbereitung der einzelnen Themen jeweils Texte, Zeitungsausschnitte, Gerichtsurteile o.ä. auf der Plattform Moodle zur Verfügung gestellt.
    2. Das Frühlingssemester wird der Durchsetzung des Rechts gewidmet (Zivilprozess und Strafprozess). Es wird von Mischa Poffet und Olivier Bleicker organisiert, der für den französischsprachigen Kurs «droit pour non-juristes» verantwortlich ist. Die Studentinnen und Studenten wirken an zwei fiktiven Prozessen mit (auf Deutsch) und wohnen zwei fiktiven Prozessen bei (auf Französisch). Diese sog. Moot Courts finden im Monat Mai statt. Die Vorbereitung wird wie folgt gestaltet: Die Studentinnen und Studenten erhalten die Falldossiers spätestens anfangs Frühlingssemester, und es werden vier Gruppen gebildet. Im Februar werden zwei Vorlesungen à je zwei Stunden zur Einführung in das Prozessrecht gehalten. In den nachfolgenden Wochen bereitet sich jede Gruppe auf die fiktiven Prozesse vor (z.B. Verfassen der Parteivorträge, etc.). In dieser Zeit wird den Studentinnen und Studenten – zu festgelegten Zeiten oder auch nach Absprache – Gelegenheit geboten, sich mit dem Kursverantwortlichen auszutauschen. Zusätzlich wird nach Möglichkeit der Besuch einer Verhandlung vor einem erstinstanzlichen Gericht organisiert. Weitere Informationen betreffend den Ablauf des Frühlingssemesters werden Ende Herbstsemester oder zu Beginn des Frühlingssemesters gegeben.
  • Validierung
    Bedingungen
    • Herbstsemester: Teilnahme an mindestens 60% der Veranstaltungen

    • Frühlingssemester: Teilnahme an mindestens 60% der Veranstaltungen, einschließlich der 2 Stunden, die dem interdisziplinären Workshop gewidmet sind.

  • Datum und Standort

    Herbstsemester

    • jeweils am Mittwoch, 19:00 bis 20:00 Uhr
    • Beginn des Kurses: 20.09.2023

     

    Frühlingssemester

    Saal: -

    • Mittwoch 21.02.2024, 19:00 bis 21:00 Uhr
    • Mittwoch 06.03.2024, 19:00 bis 21:00 Uhr
    • Mittwoch 10.04.2024, 19:00 bis 21:00 Uhr (Gruppenbesprechung)
    • Mittwoch 24.04.2024, 19:00 bis 21:00 Uhr (Gruppenbesprechung)

    +

    Saal: -

    • Samstag 04.05.2024 09:30 - 16:30 (Moot Courts)
    • Samstag 18.05.2024 09:30 - 16:30 (Moot Courts)

     

    Interdisziplinärer Workshop

    INFO

     

    Standort

    • MIS10 2.04
    • Moot Courts: MIS02 2122

Team

Kontakt
Zuständig für das Programm:

Prof. Michel Heinzmann
michel.heinzmann@unifr.ch 
(Kurs auf Französisch)

RA Mischa Poffet 
mischa.poffet@unifr.ch 
(Kurs auf Deutsch)

Me Olivier Bleicker 
olivier.bleicker@unifr.ch
(Kurs aus Französisch / Frühlingssemester)