Formulare und Versandvorschriften

  • Finanzierung

    Die Aktivitäten des NARA im Bereich der öffentlichen Gesundheit werden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) finanziert. Die beim NARA angeforderten Gutachten werden daher kostenlos durchgeführt.
    Allein die Verantwortlichen des NARA urteilen über den Zweck der Handlungen, deren Ausführung sie übernommen haben. Um weitere Einzelheiten zu erfahren, sollte man sich daher direkt an sie wenden.

  • Antragsformulare

    Nach dem Herunterladen der Formulare, können diese direkt auf Ihrem Computer ausfüllt werden oder ausdruckt und von Hand ausgefüllt. Die angegebenen Informationen müssen so genau wie möglich angegeben werden und jedem eingereichten Stamm ein Formular beigelegt werden. Das Identifizierungsgutachten, das Antibiogramm des Stamms sowie die ergänzenden Tests welche bereits vom einsendenden Labor durchgeführt wurden, müssen ebenfalls mit eingesandt werden.

     

      Formular - Genotypischer Vergleich Formular - Identifikation Widerstandsmechanismen
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  • Einsenden von Stämmen

    Sämtliche Stämme sind an den Standort des NARA an der Universität Freiburg zu schicken (Etikette mit der Adresse des NARA muss aussen auf die Verpackung geklebt werden (siehe weiter unten)).
    Die Stämme müssen in geeigneten Transportmedien (Agarröhrchen, Kryoröhrchen) verpackt und entsprechend gekennzeichnet sein. Der Versand von Petrischalen und Röhrchen mit Nährlösung entspricht nicht der geltenden Gesetzgebung.
    Die Röhrchen müssen in einer Dreifachverpackung entsprechend den geltenden Vorschriften für den Transport von ansteckungsgefährlichen Stoffen (Transport bei Raumtemperatur, Verpackungsanweisung P650, UN3373) verpackt werden.

    Gesetzgebung

    1. der Primärverpackung, bestehend aus dem geeigneten Transportmedium (Agarröhrchen, Kryoröhrchen …)

    2. Absorptionsmaterial zur Aufnahme des ansteckungsgefährlichen Stoffes bei unbeabsichtigtem Austritt aus der Primärverpackung

    3. Wasserdichte Sekundärverpackung: zur Aufnahme der Primärverpackung (Flüssigkeitsdichter PE-Beutel oder Kunststoffdose)

    4. Tertiärverpackung: Besteht in der Regel aus einem Luftpolsterumschlag oder einer Kartonschachtel mit Aufdruck der gesetzlichen Angaben (Etikett UN3373)

  • Paketetikett

    Das hier vorgefertigte Etikett ist herunterzuladen, zu vervollständigen und am Paket anzubringen.

     

      Paketetikett
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  • Ankündigung

    Bitte benachrichtigen sie uns per E-Mail vor dem Versandt, um den Empfang des Paketes zu koordinieren: nara@unifr.ch

  • Übermittlung der Ergebnisse

    Die Analyseergebnisse werden den Antragstellenden schnellstmöglich per E-Mail zugestellt. Auf dem Anfrageformular sind Name, Adresse, E-Mail- Adresse und Telefonnummer anzugeben, um eine Kontaktaufnahme zu erleichtern, um eine optimale Übermittlung der Ergebnisse gewährleisten zu können.