Zivilrecht III
UE-DDR.00368
Dozenten-innen: Eitel Paul, Jungo Alexandra |
Kursus: Bachelor |
Art der Unterrichtseinheit: Vorlesung |
ECTS: 9 |
Sprache-n: Deutsch |
Semester: HS-2020, FS-2021 |
Im Herbstsemester wird das Familienvermögensrecht behandelt. Dazu gehören Fragen zum Vorsorgeausgleich, zum ehelichen, nachehelichen und zum Kindesunterhalt sowie zum Güterrecht. Thema des Frühlingssemesters ist das Erbrecht und dort insbesondere das Intestaterbrecht und die Ausgleichung, die Verfügungsformen und - inhalte, der Pflichtteilsschutz sowie Grundzüge des Erbgangs.
Prüfungen
Kenntnis und Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Die Studierenden sollen in der Lage sein, anhand des Gesetzes und der erworbenen Kenntnisse konkrete Fälle zu lösen. Die Prüfung dauert 2 Stunden.
Zulässige Gesetzesausgaben:
Kommentierte Gesetzesausgaben sind nicht zulässig. Französischsprachige und italienischsprachige Studierende, die die Prüfung auf Deutsch ablegen, können eine amtliche Ausgabe des ZGB in ihrer Sprache mitbringen. Andere Ausgaben sind nicht zugelassen. Im Übrigen gilt die Anmerkungsrichtlinie: Richtlinie vom 15. Februar 2016
Im Zivilrecht III darf ein einfacher Taschenrechner benutzt werden.
Lernziele
Eine aktive Mitarbeit in den Vorlesungen und Übungen, die Vorbereitung der jeweils zu behandelnden Themen sowie die Lektüre der in den abgegebenen Unterlagen abgedruckten BGE sind erforderlich. Ziel: Kenntnis und Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Die Studierenden sollen in der Lage sein, mit Hilfe des Gesetzes und der erworbenen Kenntnisse konkrete Fälle zu lösen sowie Gerichtsentscheide zu analysieren und zu diskutieren.
Dokumentation
- ZGB
- Folien und BGE auf moodle.unifr.ch
- Lehrbücher des Familienrechts und des Erbrechts