Examen

Mit Ausnahme der Prüfungen im Rahmen eines Blockkurses (Masterprogramm) werden alle schriftlichen und mündlichen Prüfungen während der ordentlichen Prüfungssession durchgeführt. Die Einschreibung erfolgt während den vorgegebenen Einschreibedaten unter myUniFR.

Zugelassene Hilfsmittel Bachelorprüfungen:

Die Studierenden bringen ihre Gesetzestexte selber mit, wobei kommentierte Gesetzesausgaben nicht zulässig sind. Französischsprachige und italienischsprachige Studierende, die die Prüfung auf Deutsch ablegen, können eine amtliche Ausgabe von ZGB, OR, ZPO und der zivilrechtlichen Nebengesetze (z.B. DSG, FMedG, PartG, ZStV) in ihrer Sprache mitbringen. Andere Ausgaben sind nicht zugelassen. Im Übrigen gilt die Anmerkungsrichtlinie.

Die Angaben für Prüfungen im Master finden Sie unter den jeweiligen Fächern.