Gesundheitsrecht
UE-DDR.02459
Dozenten-innen: Picecchi Dario |
Kursus: Master |
Art der Unterrichtseinheit: Vorlesung |
ECTS: 5 |
Sprache-n: Deutsch |
Semester: FS-2024 |
Das Gesundheitsrecht regelt sämtliche rechtliche Fragen im Bereich der Medizin und des Gesundheitswesens. Darunter fallen beispielsweise Fragestellungen zum Verhältnis zwischen Arzt und Patientin, zur Vergütung medizinischer Leistungen durch die Krankenversicherungen oder zur Zulässigkeit fortpflanzungsmedizinischer Behandlungsmethoden.
In der Lehrveranstaltung werden einzelne Themenbereiche des Gesundheitsrechts vertieft behandelt. Es geht konkret um folgende Themen:
- internationale und verfassungsrechtliche Grundlagen des Gesundheitsrecht;
- rechtliche Grundlagen des Ärztinnen-Patienten-Verhältnisses;
- öffentlich-rechtlicher Gesundheitsschutz;
- Epidemienrecht;
- Transplantationsrecht;
- Fortpflanzungsmedizinrecht;
- genetische Untersuchungen beim Menschen;
- Humanforschungsrecht;
- Heilmittelrecht; und
- Krankenversicherungsrecht.
In der Lehrveranstaltung zeigt der Dozent den Studierenden, wie sie mit juristischen Fragen in der Medizin und im Gesundheitswesen umzugehen haben. Zudem werden sie für gesundheitsrechtliche Problemstellungen sensibilisiert und in die Lage versetzt, entsprechende Fälle selbstständig zu lösen.
Die rechtlichen Ausführungen werden jeweils durch Exkurse in andere Wissensgebiete – z.B. in die Gesundheitsökonomie, Gesundheitspolitik oder Bioethik – ergänzt, was einen interdisziplinären Dialog ermöglicht.
Prüfungen
Die Studierenden werden im Rahmen einer schriftlichen Prüfung (zwei Stunden) über die Inhalte der Vorlesung geprüft. Es gilt der Prüfungsmodus «closed book» mit Gesetzen.
Lernziele
Die Studierenden...
...kennen und verstehen die bedeutendsten Grundlagen und Regelungen des Gesundheitsrechts.
...sind in der Lage, gesundheitsrechtliche Probleme zu erkennen und richtig einzuordnen.
...können Fallbeispiele adäquat lösen.
...hinterfragen die geltenden rechtlichen Regelungen kritisch und erkennen Verbesserungspotenzial.
Um die Lernziele zu erreichen, sollten die Studierenden aktiv an der Vorlesung teilnehmen und sich angemessen vor- und nachbereiten.