Finanzielle Unterstützung für Summer und Winter Schools

Professorinnen und Professoren, die an der Universität Freiburg eine Summer School oder Winter School organisieren, sind eingeladen, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung einzureichen.

Die Unifr kann zur Unterstützung solcher Programme einen Beitrag von bis zu CHF 12'000 gewähren, sofern dieser Betrag nicht mehr als die Hälfte des Gesamtbudgets ausmacht.

Fristen

Es gibt zwei jährliche Eingabetermine für Förderanträge:

  • 1. Mai für Winter Schools, die zwischen Januar und Februar stattfinden.
  • 1. Oktober für Summer Schools, die zwischen Juni und September stattfinden.
Bedingungen

Die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit eines Gesuchs sind in den Richtlinien detailliert beschrieben. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Kriterien:

  1. Die initiierende Person muss Professorin oder Professor der Universität Freiburg sein und innerhalb des Programms unterrichten.
  2. Das Programm muss in Freiburg oder seiner Umgebung stattfinden.
  3. Das betroffene Departement muss das Programm sowie die eventuell vergebenden ECTS-Kreditpunkte zugestimmt haben.
  4. Das Programm muss zur Internationalisierung der Unifr beitragen und sollte in der Regel interdisziplinär ausgerichtet sein.
Einreichung des Gesuchs

Folgende Unterlagen sind an international@unifr.ch zu senden:

  1. Das Gesuchssformular,
  2. Eine kurze Biografie aller Referentinnen und Referenten,
  3. Das detaillierte Budget,
  4. Eine Programmbeschreibung sowie ein detaillierter Stundenplan.

Bei Fragen steht Ihnen die Dienststelle für Internationale Beziehungen gerne zur Verfügung. 

Nützliche Dokumente

Richtlinien

Gesuchsformular

Kontakt

Dienststelle für internationale Beziehungen

international@unifr.ch

+41 26 300 70 47