Partnerschaften mit einer europäischen Universität

Partnerschaften mit europäischen Universitäten werden im Rahmen des Swiss European Mobility Programme (SEMP) durchgeführt. SEMP bietet Dozierenden finanzielle Unterstützung für kurze Lehraufenthalte im europäischen Ausland, ermöglicht die Einladung von Gastdozierenden und fördert zudem die Beschäftigung europäischer Studierender für Praktika. Für Studierende eröffnet SEMP die Möglichkeit, ein oder zwei Semester an einer europäischen Partneruniversität zu absolvieren. 

Grundlage einer solchen Partnerschaft ist ein bilaterales Abkommen zwischen den beteiligten Hochschulen. Darin werden unter anderem die Anzahl und das akademische Niveau der Studierendenmobilität sowie die Dauer der Dozentenmobilität festgelegt.

Der erfolgreiche Abschluss eines neuen bilateralen Abkommens beruht in der Regel auf bestehenden persönlichen Kontakten zwischen den Dozierenden der beiden Institutionen.

Eckpunkte

  • Ein europäisches Abkommen wird jeweils für einen klar definierten Studienbereich abgeschlossen.
  • Es kann sowohl eine Studierendenmobilität als auch eine Dozierendenmobilität – oder beides – vereinbart werden.
  • Für die Studierendenmobilität wird festgelegt, auf welcher Stufe der Austausch stattfindet: Bachelor-, Master- und/oder Doktoratsstufe.
  • Alle Professorinnen und Professoren sowie Lehr- und Forschungsräte der Universität Freiburg können ein Austauschabkommen initiieren.
  • Der Abschluss eines Abkommens zur Dozierendenmobilität garantiert nicht automatisch eine finanzielle Unterstützung. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt SEMP-Mobilität für Dozierende.

Vorgehen

  1. Bestehende Abkommen prüfen
    Über die Suchmaschine für Partneruniversitäten sollte zunächst überprüft werden, ob mit der gewünschten Universität bereits ein Abkommen für das betreffende Studiengebiet besteht:
    Partneruniversitäten.
  2. Kontakt mit der Partneruniversität aufnehmen
    Stimmen Sie sich mit Ihrer Kontaktperson an der gewünschten Partneruniversität ab und vereinbaren Sie gemeinsam, ein neues Mobilitätsabkommen für Studierenden- und/oder Dozierendenmobilität zu etablieren.
  3. Antrag über MyUnifr einreichen
    Über MyUnifr (Rubrik «Lehre») können Sie einen Antrag für den Abschluss eines neuen bilateralen Austauschvertrags stellen.
    Folgende Angaben werden benötigt: 
    • Name der Partneruniversität
    • Name und E-Mail-Adresse Ihrer Kontaktperson an der Partneruniversität
    • Art der gewünschten Mobilität: Studierendenmobilität und/oder Dozierendenmobilität
    • Studienstufen, auf denen die Studierendenmobilität stattfinden soll (Bachelor, Master und/oder Doktorat
  4. Vertragserstellung
    Die DIB erstellt das bilaterale Abkommen in Rücksprache mit der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller und nimmt den offiziellen Kontakt mit der Partneruniversität auf.
  5. Information nach Vertragsabschluss 
    Sobald das unterzeichnete Abkommen vorliegt – oder falls während des Prozesses Schwierigkeiten auftreten – informiert die DIB die beteiligten Dozierenden umgehend.

Fristen

Es gibt keine feste Frist für den Abschluss neuer Verträge. Idealerweise sollte ein Abkommen für die Studierendenmobilität jedoch im Herbst abgeschlossen werden, damit Studierende es im darauffolgenden akademischen Jahr nutzen können.
Verträge für die SEMP-Dozierendenmobilität können – sofern die Partneruniversität einverstanden ist – auch noch während des laufenden akademischen Jahres abgeschlossen werden.

 

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