Beziehungen zwischen Eltern und ihren Kindern bestehen in der Regel ein Leben
lang. Sie werden denn auch auf internationaler und nationaler Ebene grundrechtlich
geschützt. Die Rechtsnormen sollen dafür sorgen, dass auch bei getrennt lebenden
Eltern die „innere Verbindung“ zwischen minderjährigem Kind und Eltern weiterhin
bestehen bleibt. Verschiedene ungünstige Faktoren können aber dazu führen, dass
der Kontakt zwischen ihnen abbricht. Das Recht kennt verschiedene Massnahmen,
um diesen möglichst zu erhalten oder (wieder-)herzustellen. In den letzten Jahren
hat die Praxis vermehrt begonnen, dafür Instrumente aus der Familienpsychologie zu
Hilfe zu nehmen.
Beiträge aus der Psychologie und der Rechtswissenschaft diskutieren in diesem
Weiterbildungskurs Ursachen des Kontaktabbruchs sowie Mittel und Instrumente
zur Wiederherstellung der Eltern-Kind-Beziehung. Abschliessend werden in einem
Praxisteil konkrete Fälle aus interdisziplinärer Sicht besprochen. Bei Bedarf können die
Teilnehmenden ihre eigenen Fälle zur Diskussion im Plenum mitbringen.
Quand? | 07.10.2022 09:15 - 16:45 |
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Où? | Weiterbildungsstelle Rue de Rome 6, 1700 Fribourg |
Intervenants | Leitung
Gisela Kilde, Dr. iur., Koordinatorin und Lehrbeauftragte, Institut für Familienforschung und -beratung, Universität Freiburg Referentinnen Annette Cina, Dr. phil., Fachpsychologin Psychotherapie FSP, Lehrbeauftragte und Oberassistentin, Institut für Familienforschung und -beratung, Universität Freiburg Gisela Kilde, Dr. iur., Koordinatorin und Lehrbeauftragte, Institut für Familienforschung und -beratung, Universität Freiburg Liselotte Staub, Dr. phil., Familienrechtspsychologin und Psychotherapeutin, ZirK, Psychologische Fachstelle für Zivilrechtlichen Kindesschutz, Fachrichterin am Obergericht des Kantons Bern, Aefligen |
Contact | Weiterbildungsstelle weiterbildung@unifr.ch Rue de Rome 6 1700 Fribourg +41 (0)26 300 73 47 |
Inscription | Ihre Anmeldung ist verbindlich. Für Abmeldungen, die in jedem Fall schriftlich zu erfolgen haben, verrechnen wir eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.–, ab 4 Wochen vor Kursbeginn die Hälfte, ab 2 Wochen vor Kursbeginn die vollen Kurskosten. Bei zu wenigen Anmeldungen behält sich die Weiterbildungsstelle vor, den Kurs zu verschieben oder zu annullieren. Bei Annullation oder für Sie unpassendem Verschiebungsdatum erhalten Sie das ganze Kursgeld zurück. |
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