Masterarbeiten

Die Masterarbeit kann bei der Leiterin des Masterstudiengangs Europastudien oder bei jeder anderen Lehrperson des Fachbereichs Europastudien verfasst werden, sofern sie über ein Doktorat verfügt. Es ist auch möglich, die Arbeit mit ihrer vorherigen Zustimmung bei einer anderen Lehrperson mit Doktorat im Studiengang Europastudien zu verfassen.

 

Masterkolloquium

Das Kolloquium bezweckt die inhaltliche Vorbereitung und laufende Begleitung der Masterarbeit.
Eine aktive und regelmässige Teilnahme ist für Studierende im Vertiefungsprogramm Europastudien obligatorisch; die Veranstaltung kann auch bereits ab dem ersten Studienjahr besucht werden. Der Besuch des Kolloquiums während zwei Semestern (die nicht unbedingt konsekutiv sein müssen) entspricht 3 ECTS.
Das Kolloquium findet in der Regel alle 14 Tage statt. Bitte schreiben Sie sich über myunifr ein.

 

Ehrenwörtliche Erklärung

Eine eidesstattliche Erklärung über die Verwendung von KI ist zu Beginn der Masterarbeit beizufügen:

 

"Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich die Arbeit persönlich erstellt und dabei nur die aufgeführten Quellen und Hilfsmittel verwendet sowie wörtliche Zitate und Paraphrasen als solche gekennzeichnet habe. Textpassagen, für deren Erstellung ich Technologien der Künstlichen Intelligenz eingesetzt habe, habe ich als solche kenntlich gemacht, etwa durch die Einfügung erklärender Fussnoten. Auch habe ich jeweils angegeben, welches Tool ich eingesetzt habe und welcher Art die Anwendung war.


[Datum, Unterschrift]"

 

Informationen der Fakultät

Für Informationen betreffend die Abgabe der Masterarbeit (Fristen, Einschreibung, Kalender...) konsultieren Sie bitte die Website der Philosophischen Fakultät.

Website der Philosophische Fakultät