«Die Gebührenerhöhung bedeutet keine wirtschaftliche Zutrittsbeschränkung»

«Die Gebührenerhöhung bedeutet keine wirtschaftliche Zutrittsbeschränkung»

Nach dem Entscheid des Staatsrats steht nun fest, dass sich die Einschreibegebühren für Studierende und Doktoranden ab dem Herbstsemester 2018 um 180 Franken erhöhen. Rektorin Astrid Epiney stellt sich unseren Fragen.

Warum haben Sie gerade jetzt entschieden, die Erhöhung der Studiengebühren zu beantragen?
Das Rektorat unternimmt alles, damit die Universität Freiburg ihre Stellung als Volluniversität mit nationaler Bedeutung und internationaler Ausstrahlung konsolidieren und ausbauen kann. Die hierfür jedenfalls notwendigen Massnahmen wurden in der vom Senat angenommenen Mehrjahresplanung im Einzelnen benannt. Für die Verwirklichung dieser Ziele sind jedoch substantielle zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich. In diesem Sinn hat auch der Kanton beschlossen, seinen Beitrag in den nächsten Jahren signifikant zu erhöhen. Allerdings erlauben auch diese zusätzlichen Mittel nicht, alle prioritären Ziele der Mehrjahresplanung zu verwirklichen, was jedoch im Hinblick auf die Attraktivität und die Stellung der Universität im nationalen und internationalen Umfeld unabdinglich ist. Es war deshalb leider unvermeidbar, auch die Studierenden und Doktorierenden stärker zu belasten.

Wie sind Sie in der Kommunikation vorgegangen?
Uns war es wichtig, vor dem definitiven Entscheid, dem Staatsrat den Antrag zu unterbreiten, die Universitätsgemeinschaft über den Senat, die Körperschaften (insbesondere die AGEF und den CSWM) und die Fakultätsleitungen zu konsultieren, damit das Rektorat bei der letztlichen Entscheidung über die verschiedenen Argumente umfassend im Bild ist. Wir haben deshalb sofort nach dem Entscheid, einen Antrag über eine Gebührenerhöhung in Erwägung zu ziehen, neben dem Senat auch die betroffenen Körperschaften (AGEF und CSWM) kontaktiert und über die Erwägungen des Rektorats und die Gründe, die dazu führten, detailliert informiert. Die Mitarbeitenden und Professoren wurden über ihre Hierarchie oder ihr Dekanat informiert. Somit konnten sich alle auch eine eigene Meinung bilden und die relevanten Argumente formulieren, bevor das Rektorat den Entscheid, dem Staatsrat eine Gebührenerhöhung zu beantragen, traf. Im Rahmen der diesbezüglichen Gespräche insbesondere mit der AGEF und dem CSWM wurden im Übrigen auch zahlreiche Themen angesprochen, die unabhängig von der Frage der Gebührenerhöhung adressiert werden sollten; insofern sind wir sehr dankbar für diese diversen konstruktiven Gespräche, auch wenn über die Frage der Erhöhung selbst keine Einigkeit erzielt werden konnte. Es sei auch noch angemerkt, dass zahlreiche Rückmeldungen aus der Universitätsgemeinschaft auch grosses Verständnis für das Ansinnen des Rektorats erkennen liessen.

Nach so vielen Jahren ohne Erhöhung, wieso ist die Summe nun plötzlich derart hoch?
Die Zusammenarbeit zwischen Staatsrat und Rektorat funktioniert neu mithilfe einer Zielvereinbarung. Diese wurde vom Staatsrat am 7. November auch verabschiedet, gleichzeitig mit der Erhöhung der Einschreibegebühren. Die Ziele und deren Finanzierung sind logischerweise eng miteinander verknüpft. Die Erhöhung ermöglicht nun, einige sehr dringende zusätzliche Bedürfnisse der Universität umsetzen zu können. Hinzu kommt, dass zahlreiche zusätzlich erforderliche Mittel letztlich bereits gebunden sind, da schon beschlossene Projekte finanziert werden müssen – so insbesondere der Master in Medizin – und einige weitere Anpassungen (z.B. Indexierungen) zwingend vorzunehmen sind. In den letzten Jahren konnten die Studierenden verschont bleiben und die Universität Freiburg war betreffend Semestergebühren die mit Abstand günstigste in der Deutschschweiz, wenn Sie mir diesen Vergleich als zweisprachige Universität gestatten. Die Mitarbeitenden und der akademische Lehrkörper leisteten durch erhöhte Belastung in Folge der Sparmassnahmen der letzten Jahre ebenfalls ihren Beitrag.

180 Franken pro Studierenden pro Semester, das entspricht in etwa jährlich 3,5 Millionen für die Universität. Wozu werden diese Mehreinnahmen konkret verwendet?
Die Erhöhung der Studiengebühren dient der Sicherung der Qualität und kommt insbesondere den Studierenden und dem wissenschaftlichen Nachwuchs zu Gute. Der Anstieg der Studierendenzahlen erfordert geeignete Massnahmen für die Sicherstellung der Betreuung insbesondere durch wissenschaftliche Mitarbeitende. Als Beispiel kann ich hier die Heilpädagogik oder Sportwissenschaften nennen. Damit einhergehen sollte auch eine verstärkte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, geht es doch auch und gerade um zusätzliche Stellen für wissenschaftliche Mitarbeitende. Mittelfristig möchten wir zudem ein Career Center einrichten, um den Studierenden für die Übergangsphase nach dem Studium Unterstützung anbieten können.

Was sagen Sie jenen, die behaupten, dass dieser Entscheid einige finanziell schlechter Gestellte vom Studieren ausschliessen wird?
Ich verstehe diese Bedenken und kann Ihnen versichern, dass sich das Rektorat solche Überlegungen gemacht hat. Trotzdem: Die Erhöhung ist für den wohl überwiegenden Teil der Studierenden zwar unangenehm, letztendlich aber verkraftbar. Für finanziell schlecht gestellte Studierende bieten wir gezielte Unterstützung an, wie insbesondere eine Reduktion oder einen Erlass der Studiengebühren sowie auch eine darüber hinausgehende Unterstützung durch den Sozialdienst. Die Gebührenerhöhung bedeutet deshalb keine wirtschaftliche Zutrittsbeschränkung. Zudem hat auch der Staatsrat klar kommuniziert, dass er in keiner Weise den Grundsatz der öffentlichen Finanzierung der Hochschulstudien in Frage stellt.

Jetzt mal Hand aufs Herz: Ändert sich das System nun gerade hin zu einer Vermarktung der Studien?
Das glaube ich nicht und sehe auch keine Tendenzen, dass sich die Politik aus der Bildung zurückziehen möchte, um Kosten generell auf die Studierenden wälzen möchte. Im Gegenteil: Die Sensibilität für Bildung ist in der Schweiz – und auch im Kanton – sehr hoch und die Investitionen in die Bildung sind in den vergangenen Jahren stets und bedeutend gewachsen. Nach wie vor machen die Studiengebühren einen verschwindend kleinen Teil der Kosten eines Studiums aus. Legt man die Beiträge der Heimatkantone zugrunde, betragen diese je nach Studienrichtung zwischen 12‘000 und 50‘000 Franken pro Jahr. Sicher ist, dass gute Bildung und Spitzenforschung ihren Preis haben, die an der Universität Freiburg – wie auch an anderen staatlichen Universitäten – auch in Zukunft zu einem ganz überwiegenden Teil öffentlich finanziert werden wird. Dass gerade der Kanton hier zu substantiellen Beiträgen bereit ist, zeigen auch die derzeit aktuellen Pläne des Ausbaus der baulichen Infrastruktur. Mit der Renovation und dem Ausbau der Kantonsbibliothek sowie der Erweiterung der Miséricorde auf dem Gelände des Tour Henri werden sich in naher Zukunft für alle der Universitätsgemeinschaft die Rahmenbedingungen deutlich verbessern.

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Studierte Journalismus und Organisationskommunikation, sammelte Agenturerfahrungen in Zürich, Basel und Bern, bevor sie dank einer kleinen Detour via Indonesien den Weg nach Freiburg fand. Als Online-Redaktorin ist sie auf allen mehr oder weniger sozialen Medien schnell unterwegs...