NewsPublikationsdatum 28.05.2025
Weinfelden lehnt die Errichtung eines muslimischen Grabfeldes ab
Am 18. Mai 2025 lehnte die Stadt Weinfelden im Thurgau die Errichtung eines muslimischen Grabfeldes ab. Konkret wären 70 nach Mekka ausgerichtete Gräber geplant gewesen. Nicht vorgesehen waren hingegen die im muslimischen Glauben praktizierte ewige Grabesruhe – die Gräber wären wie die anderen nach 20 bis 25 Jahren aufgehoben worden. Ausserdem wären die Gräber nicht ausschliesslich muslimischen Menschen vorbehalten gewesen, sondern auch nicht religiöse oder Angehörige anderer Religionen hätten sich dort bestatten lassen können.
Im Stadtparlament war das neue Friedhofreglement, in dem das muslimische Grabfeld vorgesehen gewesen war, noch mit 24 zu 4 Stimmen angenommen worden. Die EDU ergriff dann mit Unterstützung der SVP das Referendum. Denn: Die Formulierung «Bestattung nach islamischer Tradition» verstosse gegen die religiöse Neutralität des Staates. Bestattungen seien eine staatliche Aufgabe und hätten nichts mit Religion zu tun. Weiter würde das Grabfeld die Integration hindern, da die Separierung zwischen Muslim:innen und Nicht-Muslim:innen zu gesellschaftlicher Spaltung führen würden.
Die Befürworter:innen des neuen Reglements hatten dem im Vorfeld der Abstimmung entgegnet, dass die Nennung einer religiös geprägten Bestattungsart von der Religionsfreiheit geschützt sei und darum eben nicht gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstosse. Weiter gäbe es kaum Bereiche, wo Religion eine grössere Rolle spiele als im Bestattungswesen.
Der Entscheid ist mit 52 zu 48% knapp ausgefallen – den Unterschied haben 131 Stimmen gemacht. Die Wahlbeteiligung lag bei 54%.