Schriftliche Arbeiten

Prof. Progin-Theuerkauf nimmt in französischer Sprache Seminar-, Proseminar-, Forschungs- und Masterarbeiten sowie Praktikumsberichte im Bereich Europarecht und europäisches Migrationsrecht an. Auf Deutsch können lediglich schriftliche Arbeiten im Bereich des europäischen Migrationsrechtsrechts verfasst werden.

Im Allgemeinen werden die Studierenden gebeten, die Weisung Nr. 3 betreffend die schriftlichen Arbeiten und die Informationen des Lehrstuhls zum Verfassen von schriftlichen Arbeiten zu konsultieren.

Bitte beachten Sie, dass pro Session im Europarecht II auf Französisch nunmehr 10 Arbeiten (Proseminar- und Seminararbeiten) betreut werden. Die Plätze werden nach Veröffentlichung der Themenliste gemäss dem Prinzip «first come, first served» verteilt. Das Datum und die Uhrzeit der Publikation der Themenliste werden im Vorfeld auf dieser Seite angekündigt. Weitere Informationen zu den verschiedenen schriftlichen Arbeiten finden Sie in den entsprechenden untenstehenden Abschnitten.

Studierende haben die Möglichkeit, ihre schriftlichen Arbeiten in Quid? Fribourg Law Review zu veröffentlichen. Für alle Fragen diesbezüglich, wenden Sie sich bitte direkt an das Team von Quid: fribourglawreview@unifr.ch 

  • Proseminararbeit

    Eine Proseminararbeit wird mit 3 ECTS-Punkten bewertet.

    Themen für Proseminar und Seminararbeiten werden auf der Grundlage einer Themenausschreibung vergeben. Die Themenausschreibung erfolgt dreimal jährlich zu folgenden Terminen:

    • Januar/Februar (Abgabe April/Mai)
    • Juni/Juli (Abgabe September/Oktober)
    • September/Oktober (Abgabe Dezember/Januar)

    Die genauen Daten werden etwa eine Woche vorher auf der Webseite angekündigt. Zu den drei Terminen wird eine Themenliste auf der Webseite de Lehrstuhls veröffentlicht. Die Themenvergabe erfolgt nach dem Prinzip „first come, first served“.

    Die Anmeldung zur (Pro)Seminararbeit und die verbindliche Themenvergabe erfolgen per E-mail über die zuständige Assistentin, Melanie Berger.

  • Seminararbeit

    Eine Seminararbeit wird mit 5 ECTS-Punkten bewertet.

    Die Vergabe der Themen richtet sich nach dem  Verfahren, welches in der Rubrik « Proseminararbeit » beschreiben wird.

    Die Anmeldung zur Seminararbeit und die verbindliche Themenvergabe erfolgen per E-mail über die zuständige Assistentin, Melanie Berger.

  • Praktikumsbericht

    Die (Pro)seminararbeit kann durch ein juristisches Praktikum im Bereich des Europarechts II oder des Migrationsrecht mit anschliessendem Bericht ersetzt werden. Für den Praktikumsbericht werden 3 ECTS-Punkte erteilt.

    Studierende, die einen Praktikumsbericht verfassen möchten, sind gebeten, sich vor Aufnahme des Praktikums mit der zuständigen Assistentin, Melanie Berger per Mail in Kontakt zu setzen.

  • Masterarbeit

    Eine Masterarbeit wird mit 5 ECTS-Punkten bewertet.

    Studierende, die erfolgreich das Examen IUR III abgelegt haben und eine Masterarbeit bei der Professorin verfassen möchten, sind gebeten, sich mit Prof. Sarah Progin-Theuerkauf per Mail in Verbindung zu setzen.

  • Forschungsarbeit

    Eine Forschungsarbeit im Europarecht II oder im europäischen Migrationsrecht wird mit 10 ECTS-Punkten bewertet. Sie ersetzt einen Semesterkurs und wird benotet.

    Die Forschungsarbeit ist innerhalb von sechs Monaten zu verfassen, wobei die Frist ab Erhalt des Themas läuft.

    Im Übrigen wird auf Art. 39 ff. der Weisung Nr. 3 betreffend die schriftlichen Arbeiten sowie die Informationen des Lehrstuhls zum Verfassen von schriftlichen Arbeiten verwiesen.

    Personen die eine Forschungsarbeit im Europarecht oder europäischen Migrationsrecht verfassen möchten, werden gebeten, sich mit Prof. Progin-Theuerkauf in Verbindung zu setzen.