Schriftliche Arbeiten
Seminar "Migration and Human Rights", Spring Semester 2027
Information and participation conditions
Wichtig: Für Studierende, die ihr Bachelorstudium ab Herbstsemester 2025 begonnen haben, gelten allgemein die neuen Regelungen zu den schriftlichen Arbeiten. Studierende, die ihr Bachelorstudium vor dem Herbstsemester 2026 begonnen haben und den Zusatz Europarecht erwerben möchten, dürfen jedoch eine schriftliche Arbeit zu einem europarechtlichen Thema auch ausserhalb eines Proseminars verfassen (vgl. Art. 7 RE-EURO-Bachelor).
Im Masterstudium gelten allgemein für Seminararbeiten, die ab Herbstsemester 2026 begonnen werden, die neuen Regelungen zu den Seminararbeiten; für Studierende, die ihr Masterstudium ab Herbstsemester 2026 begonnen haben, gelten die neuen Regelungen für die Masterarbeiten.
Im Allgemeinen werden die Studierenden gebeten, die Weisung Nr. 3 betreffend die schriftlichen Arbeiten und die Informationen des Lehrstuhls zum Verfassen von schriftlichen Arbeiten zu konsultieren.
Studierende haben die Möglichkeit, ihre schriftlichen Arbeiten in Quid? Fribourg Law Review zu veröffentlichen. Für alle Fragen diesbezüglich, wenden Sie sich bitte direkt an das Team von Quid: fribourglawreview@unifr.ch
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Proseminararbeit
Bitte beachten Sie die neuen Regelungen zu den schriftlichen Arbeiten auf Bachelorstufe: Bachelorstufe (ab HS 2025) | Rechtswissenschaftliche Fakultät | Universität Freiburg
Studierende, welche noch nach altem Reglement eine Proseminararbeit verfassen können, melden sich bitte beim Lehrstuhl: Melanie Berger.
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Seminararbeit
Bitte beachten Sie die Änderungen betreffend Seminare und Seminararbeiten auf Masterstufe, welche ab dem Herbstsemester 2026 gelten: Masterstufe 2026 | Rechtswissenschaftliche Fakultät | Universität Freiburg
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Praktikumsbericht
Die (Pro)seminararbeit kann durch ein juristisches Praktikum im Bereich des Europarechts II oder des Migrationsrecht mit anschliessendem Bericht ersetzt werden. Für den Praktikumsbericht werden 3 ECTS-Punkte erteilt.
Studierende, die einen Praktikumsbericht verfassen möchten, sind gebeten, sich vor Aufnahme des Praktikums mit der zuständigen Assistentin, Melanie Berger per Mail in Kontakt zu setzen.
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Masterarbeit
Bitte beachten Sie die neuen Regelungen zu den schriftlichen Arbeiten auf Masterstufe: Masterstufe (neu) | Rechtswissenschaftliche Fakultät | Universität Freiburg
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Forschungsarbeit
Bitte beachten Sie die neuen Regelungen zu den schriftlichen Arbeiten auf Masterstufe: Masterstufe (neu) | Rechtswissenschaftliche Fakultät | Universität Freiburg
Eine Forschungsarbeit im Europarecht II oder im europäischen Migrationsrecht wird mit 10 ECTS-Punkten bewertet. Sie ersetzt einen Semesterkurs und wird benotet.
Die Forschungsarbeit ist innerhalb von sechs Monaten zu verfassen, wobei die Frist ab Erhalt des Themas läuft.
Im Übrigen wird auf Art. 39 ff. der Weisung Nr. 3 betreffend die schriftlichen Arbeiten sowie die Informationen des Lehrstuhls zum Verfassen von schriftlichen Arbeiten verwiesen.
Personen die eine Forschungsarbeit im Europarecht oder europäischen Migrationsrecht verfassen möchten, werden gebeten, sich mit Prof. Progin-Theuerkauf in Verbindung zu setzen.
