Schriftliche Arbeiten

Am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht können schriftliche Arbeiten aus allen Bereichen des materiellen nationalen Strafrechts (Allgemeiner und Besonderer Teil des StGB, Jugendstrafrecht, Militärstrafrecht, Nebenstrafrecht) und des Strafprozessrechts (inkl. Jugendstrafprozessrecht und Militärstrafprozessrecht) verfasst werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Falllösungen im Strafrecht zu verfassen.

 

Für Proseminararbeiten, Praktikumsberichte sowie Seminararbeiten wenden Sie sich bitte direkt an den Lehrstuhl, der Ihnen dann zu Beginn der Bearbeitungszeit das Thema mitteilen wird. Für Masterarbeiten ist eine Einschreibung beim Dekanat erforderlich, das Ihnen das genaue Thema der Arbeit bekanntgeben wird. Gleichwohl ist es empfohlen, vorgängig mit dem Lehrstuhl Kontakt aufzunehmen, um einen oder mehrere Themenbereiche vorzuschlagen, für die Sie sich besonders interessieren. Die endgültige Themenvergabe obliegt dem Lehrstuhl.

 

Forschungsarbeiten erfordern zwingend eine vorherige Absprache mit dem Lehrstuhl, bevor eine Einschreibung beim Dekanat erfolgen kann.

 

Bei Falllösungen kontaktieren Sie bitte direkt Lektor Dr. Louis Muskens (louis.muskens@unifr.ch).