Publikationsdatum 21.01.2015
Sonnenenergierecht – eine neue Art von Dienstbarkeit
In der Schweiz gewinnt die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Form von Fotovoltaikanlagen (Solaranlagen) an Bedeutung. Den Betreibern solcher Anlagen fehlt es oft an genügend eigener Fläche. Daher bietet sich für Grundstückseigentümer die Gelegenheit, über die Errichtung von Dienstbarkeiten ungenutzte Flächen (namentlich auf Dächern) für die Fotovoltaik zur Verfügung zu stellen und dadurch Erträge zu erzielen. Die Untersuchung von Bettina Hürlimann-Kaup und Diana Oswald der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg zeigt, dass das Sachenrecht den Interessierten bei Fotovoltaikanlagen auf fremden Grundstücken nicht immer eine adäquate rechtliche Lösung anbietet. Das gilt insbesondere, wenn es um grosse und entsprechend teure Anlagen geht, die fremdfinanziert werden sollen.
Bettina Hürlimann-Kaup, Professorin für Zivilrecht an der Universität Freiburg, fasst die wesentlichen Forschungserkenntnisse zusammen: Sinnvoll wäre die Einführung einer neuen Personaldienstbarkeit in Form eines «Sonnenenergierechts», weil dadurch insbesondere die Fremdfinanzierung grosser Fotovoltaikanlagen erleichtert werden könnte. Diese Ergänzung des ZGB stände im Einklang mit der im Rahmen des öffentlichen Rechts getroffenen Entscheidung des Gesetzgebers, den Bau von Solaranlagen zu fördern und die Errichtung auf Bauten und Anlagen zu erleichtern.
Der Forschungsbeitrag wurde unter dem Titel «Die Fotovoltaikdienstbarkeit – ausgewählte sachenrechtliche Fragen» in der Zeitschrift des bernischen Juristenvereins (ZBJV 9/2014, S. 679 ff.) publiziert. Die Untersuchungsergebnisse der Freiburger Wissenschaftlerinnen wurden von der Politik bereits aufgenommen: Am 27. November 2014 hat Nationalrätin Ursula Schneider-Schüttel eine Motion mit dem Titel «Dienstbarkeiten für Solaranlagen» eingereicht. Ziel dieser Motion ist es, im Sachenrecht eine neue Dienstbarkeit für Solaranlagen vorzusehen, um die für die Energiewende erforderliche Verbreitung der Fotovoltaik zu ermöglichen.