Zivilrecht I
UE-DDR.00360
Dozenten-innen: Hürlimann-Kaup Bettina, Jungo Alexandra |
Kursus: Bachelor |
Art der Unterrichtseinheit: Vorlesung |
ECTS: 6 |
Sprache-n: Deutsch |
Semester: HS-2021, FS-2022 |
Die Vorlesung umfasst das Personenrecht (Herbstsemester) und Teile des Familienrechts (Frühlingssemester).
Im Personenrecht werden die Rechtssubjekte (natürliche und juristische Personen), ihre Möglichkeiten, Rechte und Pflichten zu begründen, und ihr Schutz vor übermässigen Bindungen und widerrechtlichen Eingriffen dargestellt. Des Weiteren führt die Vorlesung in das Familienrecht ein und behandelt die personenbezogenen Aspekte des Ehe- und Kindesrechts sowie die Grundlagen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts.
Prüfungen
Die Prüfung ist Teil des IUR I. Sie ist schriftlich und dauert zwei Stunden.
Zulässige Gestzesausgaben:
Kommentierte Gesetzesausgaben sind nicht zulässig. Französischsprachige und italienischsprachige Studierende, die die Prüfung auf Deutsch ablegen, können eine amtliche Ausgabe von ZGB, OR, ZPO und der zivilrechtlichen Nebengesetze (z.B. DSG, FMedG, PartG, ZStV) in ihrer Sprache mitbringen. Andere Ausgaben sind nicht zugelassen. Im Übrigen gilt die Anmerkungsrichtlinie: Richtlinie vom 15. Februar 2016
Lernziele
Eine aktive Mitarbeit in den Vorlesungen und Übungen, die Vorbereitung der jeweils zu behandelnden Themen sowie die Lektüre der in den Vorlesungsunterlagen abgedruckten BGE sind erforderlich. Die Studierenden sollen in der Lage sein, mit Hilfe des Gesetzes und der erworbenen Kenntnisse konkrete Fälle zu lösen.
Dokumentation
ZGB/OR
Folien auf moodle.unifr.ch
Lehrbücher des Personenrechts
Lehrbücher des Familienrechts
die in der Vorlesungsunterlage abgedruckten BGE