Aktuelles
In BGE 151 III 377 beschäftigt sich das Bundesgericht mit der Frage, inwieweit eine Verpflichtung der Stockwerkeigentümer- versammlung besteht, aufgrund eines Antrags eines Stockwerkeigentümers die Beseitigung eines rechtswidrigen Zustands zu verlangen und die Einhaltung des Reglements gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.
Agenda
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Schliessung Dekanat
Andere | 08:00 | Präsenzveranstaltung -
18. Tagung zum Wettbewerbsrecht
Tagung / Konferenz | 09:00 | Präsenzveranstaltung -
Notenberatungen 1/26
Andere | 08:00 | Präsenzveranstaltung -
Professorenrat
Andere | 15:15 | Präsenzveranstaltung -
Bachelor und Master Diplomfeier
Party | 10:00 | Präsenzveranstaltung
