SEMP-Mobilität für Dozierende

Die Dozierenden der Universität Freiburg haben im Rahmen des Swiss European Mobility Programms die Möglichkeit, einen Lehraufenthalt an einer Partneruniversität zu absolvieren oder Dozierenden aus Partneruniversitäten zu empfangen. Für diese Mobilitäten können Dozierende bei der DIB eine finanzielle Unterstützung beantragen. Die DIB verwaltet dabei das vom Bund im Rahmen des Swiss European Mobility Programms erhaltene Budget.

Eckpunkte für Outgoings und Incomings

  • Dozierendenmobilität muss in einem Abkommen mit einer europäischen Universität vereinbart worden sein: Siehe «Partnerschaften mit einer europäischen Universität».
  • Die Dauer des Lehraufenthalts ist auf mindestens 2 Tage vor Ort und ohne Reisetage, sowie maximal 8 Wochen festgelegt.
  • Dozierende müssen mindestens 8 Stunden pro Aufenthalt bzw. pro Woche unterrichten, falls der Aufenthalt länger als eine Woche dauert.
  • Die Teilnahme an einer Konferenz wird nicht als "Unterricht" erachtet und kann daher nicht von SEMP unterstützt werden.
  • Ein Unterrichtsprogramm muss im Voraus festgelegt werden.
  • Dozierende der Universität Freiburg (Outgoing) sowie Dozierende von Partneruniversitäten (Incoming) können einen finanziellen Zuschuss erhalten, sofern das jährliche SEMP-Budget dies zulässt.
  • Die finanzielle Unterstützung setzt sich aus zwei Pauschalen zusammen:
    • Tagespauschale: Der Zuschuss beträgt für jedes Land CHF 170.- pro Arbeits- und Reisetag (CHF 80.- ab dem 15. Tag).
    • Reisepauschale: Der Zuschuss hängt von der Distanz zwischen Freiburg und dem Zielort ab: SEMP Reisepauschale
  • Die Finanzierung einer Dozierendenmobilität erfolgt nicht automatisch, auch wenn diese im Partnerabkommen vereinbart wurde, sondern muss jedes Mal neu beantragt werden.

Seit 2024/25 können auch Dozierendenmobilitäten ausserhalb Europas über das SEMP gefördert werden, insofern ein entsprechender Austauschvertrag besteht. Dies gilt nur für die OUTGOING-Mobilität. Die Bedingungen und die finanzielle Unterstützung bleiben dieselben wie für Mobilitäten in Europa – mit einer Ausnahme: Für Aufenthalte ausserhalb Europas beträgt die Mindestdauer vor Ort 5 Tage, ohne Reisetage.

Ablauf der Dozierendenmobilität

Beschreibung des Ablaufs einer Dozierendenmobilität für Dozierende der Universität Freiburg: Dozierendenmobilität OUT.

Beschreibung des Ablaufs einer Dozierendenmobilität für Gastdozierende an der Universität Freiburg: Dozierendenmobilität IN.

Antrag & Frist

Anträge für die Finanzierung einer Dozierendenmobilität können online über MyUnifr im Bereich "Unterricht" eingereicht werden.

Die Anträge für eine Dozierendenmobilität im akademischen Jahr 2026/27 müssen bis zum 1. Oktober 2026 eingereicht werden. Anträge, die danach eingereicht werden, können nur berücksichtigt werden, wenn noch ausreichend Budget zur Verfügung steht und der Antrag mindestens einen Monat vor Beginn des Gastlehraufenthalts eingereicht wird.

Im Jahr 2026/27 können Incoming-Dozierendenmobilitäten aus Europa wieder über SEMP finanziert werden.