Agenda

03
sep

Kinderbelange im Scheidungsrecht

Spezialisiert / Akademisch Seminar

Tragfähige und nachhaltige Regelungen der Kinderbelange wie elterliche Sorge, Betreuungs- und Besuchsregelung oder Kindesunterhalt sind bei Trennung und Scheidung wichtig, um das Kindeswohl langfristig erhalten zu können. Die neuesten Entwicklungen in diesen Fragen werden in zwei Beiträgen aufgezeigt. Ein von der Konfliktdynamik geprägtes Verhalten der Eltern wirkt sich auch auf das Kind aus. Die verschiedenen Handlungsalternativen werden aus psychologischer Sicht analysiert. Internationale Kindesentführungen stellen die Beteiligten vor schwierige Herausforde-rungen, weshalb ein praxisorientierter Beitrag sich diesem Thema widmet.Der Kurs beleuchtet jüngste Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung. Er vermittelt den Teilnehmenden einen umfassenden und aktuellen Überblick zu den Kinderbelangen sowie solide Entscheidungsgrundlagen.


Zielpublikum

Mitglieder und Mitarbeitende von Gerichten und Kindesschutzbehörden, Mitarbeiten-de von Sozialdiensten, Jugendämtern, und Beratungsstellen, Anwälte und Anwältin-nen, Kindesverfahrensvertreter und -vertreterinnen, Mediatoren und Mediatorinnen


Wann? 03.09.2021 - 
Wo? Weiterbildungsstelle, Universität Freiburg
Rue de Rome 6
1700 Freiburg
Vortragende Daniel Bähler, Fürsprecher, Richter am Obergericht des Kantons Bern

Sonja Hauser, lic. iur., Rechtsanwältin, Zentralbehörde für Internationale Kindesentfüh-rung, Bundesamt für Justiz, Bern

Gisela Kilde, Dr. iur., Koordinatorin und Lehrbeauftragte, Institut für Familienforschung und -beratung, Universität Freiburg

Liselotte Staub, Dr. phil., Fachpsychologin Psychotherapie, Fachrichterin am Obergericht Bern, Aefligen
Kontakt Gisela Kilde, Dr. iur., Koordinatorin und Lehrbeauftragte, Institut für Familienforschung und -beratung, Universität Freiburg
Weiterbildungsstelle Universität Freiburg
weiterbildung@unifr.ch
Rue de Rome 6
1700 Freiburg
026 300 73 47 6
Anmeldung

Ihre Anmeldung ist verbindlich. Für Abmeldungen, die in jedem Fall schriftlich zuerfolgen haben, verrechnen wir eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.–, ab4 Wochen vor Kursbeginn die Hälfte, ab 2 Wochen vor Kursbeginn die vollen Kurskosten.Bei zu wenigen Anmeldungen behält sich die Weiterbildungsstelle vor, denKurs zu verschieben oder zu annullieren. Bei Annullation oder für Sie unpassendemVerschiebungsdatum erhalten Sie das ganze Kursgeld zurück.

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