Hochschulrat der Universität 

Der Hochschulrat der Universität Freiburg ist ein beratendes Organ des Staatsrates und beschäftigt sich mit Universitätsfragen. Er übt seine Aufgaben in enger Kooperation mit dem Rektorat aus. Der Hochschulrat verwaltet die ihm anvertrauten Fonds.  

Aufgaben

Der Hochschulrat übernimmt in Absprache mit dem Rektorat die folgenden Aufgaben (siehe Reglement):

  • Er entwickelt und unterstützt Projekte christlicher, humanistischer und ethischer Natur innerhalb aller Fakultäten;
  • Er berät das Rektorat und die EKSD im Sinne einer Stärkung der Ausstrahlung der Universität;
  • Er organisiert Veranstaltungen zur Vertiefung unterschiedlicher Themen wie beispielsweise der Ethik, der Nachhaltigkeit oder der Ausstrahlung der Universität Freiburg;
  • Er leistet der theologischen Fakultät besondere Unterstützung;
  • Er kann Initiativen und Veranstaltungen mit den oben genannten Zielen unterstützen.

Des Weiteren verwaltet er gemäss Richtlinien Fonds für spezifische Bedürfnisse der Universität, die ihm anvertraut wurden oder die er zu diesem Zweck eröffnet hat. 

Für die Ausübung seiner Aufgaben arbeit der Hochschulrat eng mit der im Jahre 1999 von der Schweizer Bischofskonferenz gegründeten Stiftung Pro Universitate  Friburgensi zusammen.