26.11.2007

Rechtswissenschaft und Fairer Handel


Zusammen mit dem Institut Universitaire Kurt Bösch in Sion (IUKB) bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg seit einigen Jahren ein Nachdiplomstudium zum Thema Kinderrechte an (Master of Advanced Studies in Children’s Rights, MCR). Das Modul des MCR, welches vom 26.11. bis am 1.12.2007 an der Universität Freiburg stattfindet, befasst sich mit dem Thema Kinderarbeit.

Spätestens seit die UNO im Jahre 1989 die Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet hat, steht ausser Frage, dass Kinder selbständige Träger der Menschenrechte sind. Professorin Eva Maria Belser von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg erklärt: "Die UN-Kinderrechtskonvention begnügt sich aber nicht damit, Kindern und Jugendlichen jene allgemeinen Rechte zu sichern, die für Erwachsene gelten; sie statuiert darüber hinaus besondere Schutzpflichten sowie – und das ist zentral – das Recht aller Kinder und Jugendlichen, stets angehört zu werden, wenn Entscheide gefällt werden, die sie betreffen."

Ein Nachdiplomstudium zum Thema Kinderrechte

Das zweijährige berufsbegleitende MCR-Nachdiplomstudium zum Thema Kinderrechte richtet sich an Personen, die seit mindestens zwei Jahren im Bereich der Kinderrechte tätig sind. „Die Studierenden und Dozierenden stammen aus allen Kontinenten der Welt und arbeiten für internationale Organisationen wie UNO oder Unicef, für Staaten, die EU, für Nichtregierungsorganisationen oder Universitäten“, erläutert Professorin Belser.

Vom 26.11. bis am 1.12.2007 steht das Thema Kinderarbeit an der Universität Freiburg im Vordergrund. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) geht davon aus, dass gegenwärtig über 350 Millionen Kinder einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen. Mehr als die Hälfte dieser Kinder sind von dem betroffen, was die ILO als schlimmste Formen der Kinderarbeit bezeichnet: gefährliche Arbeit, Zwangsarbeit oder Sklaverei, Prostitution oder Beschäftigung im kriminellen Bereich (z.B. Drogenverkauf). Während sich die ILO mittlerweile vor allem der Bekämpfung dieser schlimmsten Formen der Kinderarbeit verschrieben hat, lehnen es viele Konsumentinnen und Konsumenten in den Ländern des Nordens grundsätzlich ab, Produkte aus Kinderarbeit zu erwerben.

"Um diesem Wunsch Rechnung zu tragen und gleichzeitig das eigene Unternehmen vor Imageschäden zu bewahren, schaffen immer mehr international tätige Unternehmen Soziallabels“, beobachtet Professorin Belser. "Da diese Labels jedoch nur von punktueller Bedeutung sind und ihre Bedeutung und Kontrolle oft unklar bleibt, vermögen sie staatliche und völkerrechtliche Initiativen lediglich zu ergänzen, nicht zu ersetzen.“

Fairer Handel als wirksames Instrument gegen Kinderarbeit

Als Beispiel für ein seriöses Soziallabel wurde die Fairtrade-Organisation Label STEP zum MCR-Modul über Kinderarbeit eingeladen. STEP ist das Label für fairen Handel mit handgemachten Teppichen und setzt sich für glaubwürdige, von der Wirtschaft unabhängige Sozialstandards ein. „Dazu gehören gute Arbeitsbedingungen, gerechte Löhne, umweltverträgliche Herstellungsmethoden, die Zulassung unabhängiger Kontrollen und natürlich die Bekämpfung missbräuchlicher Kinderarbeit“, erklärt Françoise Jirgens, Ko-Leiterin von Label STEP. „Teppichanbieter, die unser Label tragen, verpflichten sich, diese Standards auf ihr gesamtes Sortiment handgemachter Teppiche anzuwenden. Die Einhaltung der Standards wird systematisch kontrolliert“.

Die Ursache für Kinderarbeit ist fast immer die Armut der Eltern. Daraus folgt für Jirgens, "dass der faire Handel ein wirksames Instrument ist, nicht nur die Symptome, sondern die Ursachen der missbräuchlichen Kinderarbeit nachhaltig zu bekämpfen. Denn wenn die Eltern genug verdienen, um die Familie zu ernähren, müssen sie ihre Kinder auch nicht zur Arbeit schicken“. Weiter erklärt Jirgens: "Boykotte seitens der Konsumentinnen und Konsumenten sind deshalb meist kein guter Weg, weil sie den Erwachsenen Arbeiterinnen und Arbeitern die Existenzgrundlage entziehen. Sinnvoller ist es, wenn die Menschen in den Abnehmerländern bewusst einkaufen und auf Gütesiegel von seriösen Fairtrade-Organisationen achten."

Mehr Informationen:

Prof. Eva-Maria Belser, Universität Freiburg
Tel: 026 300 80 93; E-Mail: evamaria.belser@unifr.ch; Web: www.unifr.ch/recht

Françoise Jirgens, Ko-Leiterin Label STEP
Tel.: 061 271 77 66; E-Mail: francoise.jirgens@label-step.org; Web: www.label-step.org