02.02.2015

Freiburger Rechtsprofessorin überzeugt Deutschen Bundesgerichtshof


Die Forschungsergebnisse der Freiburger Rechtsprofessorin Christiana Fountoulakis werden künftig in den 83 Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts den Wirtschaftsalltag prägen. Neu soll im Streitfall nicht nationales Recht, sondern die UN-Konvention gelten.




Bild: Getty Images

Der jungen Rechtsprofessorin Christiana Fountoulakis ist gelungen, wovon manche nur träumen können: Der Bundesgerichtshof (BGH), das oberste ordentliche Gericht Deutschlands, hat sich zur Klärung einer umstrittenen Frage zum UN-Kaufrecht (United Nations Convention on the International Sale of Goods, CISG), dem grössten internationalen Übereinkommen auf dem Gebiet des Vertragsrechts, ausdrücklich der von Christiana Fountoulakis verfochtenen Auffassung angeschlossen.

Professorin Fountoulakis‘ Beitrag ist eine Antwort auf die häufig gestellte, aber bisher ungeklärte Frage der Verrechnung. Nehmen wir an, die Schweizer Firma X kauft von der finnischen Firma Y Rohmaterial für die Produktion von Isolationsmaterialien. Bei der Lieferung stellt sich heraus, dass das Rohmaterial schadhaft ist. Der Käufer überweist nicht den vollen Betrag der Rechnung und verrechnet somit den Schaden. In der Schweiz ist diese Art der Verrechnung üblich. In anderen Ländern muss der Käufer die Frage mit einer Klage vor Gericht regeln. Zahlreiche weitere Fragen, etwa zu Beweis, Währung, Fristen und Wirkungen, werden weltweit unterschiedlich gehandhabt, was zu einer Uneinigkeit unter Rechtsexperten des internationalen Rechts geführt hat. Welches Recht soll gelten? Christiana Fountoulakis, die sich seit Jahren rechtsvergleichend mit dem Thema der Verrechnung im internationalen Kontext auseinandersetzt und auch ihre Habilitation dazu verfasste, hat sich als internationale Expertin im Rahmen von Gutachten und Artikeln für einen vereinheitlichten Ansatz stark gemacht. Sie widersprach damit der Mehrheit der Fachleute, die dafür plädierte, in dieser Streitfrage nationales Recht anzuwenden. Der Bundesgerichtshof folgte nun der Ansicht der Freiburger Professorin.

Aussergewöhnlich detailliert


Dass sich der mächtige Bundesgerichtshof so offensichtlich auf die Forschungsergebnisse einer einzelnen Autorin stützt und noch dazu deren Gedankengang detailliert nachvollzieht, ist selten und bemerkenswert. Üblicherweise beruft sich der BGH in seinen Entscheidungen auf das Meinungsbild der Fachliteratur. Zusätzliche Bedeutung erlangt der Entscheid durch den Umstand, dass das UN-Kaufrecht in mittlerweile 83 Staaten gilt; alle grossen Wirtschaftsnationen sowie die Schweiz stützen ihre internationalen Warenkaufverträge darauf. Die Entscheidung des Gerichtshofs wird demnächst auf einer New Yorker Datenbank zur Verfügung gestellt und dürfte in den Vertragsstaaten der CISG aufmerksam registriert werden.

Entscheidung des Deutschen Bundesgerichtshofs
BGH, Urt. v. 24.9.2014, Az VIII ZR 394/12, zur Publikation in der BGHZ vorgesehen

Kontakt
Prof. Christiana Fountoulakis, Lehrstuhl für Zivilrecht, 026 300 80 36, christiana.fountoulakis@unifr.ch