Stellungnahme des ZTD

Stellungnahme zur Motion Roduit Benjamin: „Schluss mit dem Ausschluss von Medizinstudierenden aufgrund anderer Kriterien als Kompetenzen und Qualität“

Die folgenden Einschätzungen sind aus Sicht des Zentrums für Testentwicklung und Diagnostik ZTD der Universität Fribourg verfasst. Im Auftrag von swissuniversities ist das ZTD mit der Bereitstellung und Auswertung des Eignungstests für das Medizinstudium befasst. Grundlage bildet der Entscheid der Schweizerischen Hochschulkonferenz SHK vom 19. Mai 2017.

Die Motion Roduit fordert den Bundesrat auf, Massnahmen zu ergreifen, mit denen sichergestellt werden kann, dass die Zulassung aufgrund von Kompetenz- und Qualitätskriterien erfolgt. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Zulassung zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die zukünftigen Studierenden noch über keinerlei fachspezifische Kompetenzen verfügen. Beim heutigen Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) werden daher „Kompetenzen“ als generelle Studieneignung interpretiert, die durch den EMS nachweislich zuverlässig erfasst werden. Anders als beispielsweise Maturitätsnoten sind Ergebnisse des EMS über alle Teilnehmenden vergleichbar und erlauben eine punktgenaue Zulassung auf die verfügbaren Studienplätze.

Bei entsprechend grosser Diskrepanz zwischen Studieninteressierten und verfügbaren Studien­plätzen führt jedes Zulassungskriterium dazu, dass Personen der Zugang zum Studium verwehrt bleibt, die in der Lage wären, dieses Studium erfolgreich zu absolvieren. Im Fall der Humanmedizin waren es 2023 für das erste Studienjahr 6 112 Bewerbungen gegenüber 2 187 Studienplätzen (Hochschulen mit und ohne Numerus clausus).

Aus dem politischen Auftrag geht hervor, dass durch den EMS die Personen bevorzugt zuzulassen sind, die das Studium in kürzerer Zeit und in besserer Qualität zu absolvieren in der Lage sind. Dadurch wird garantiert, dass die vorhandenen Studienplätze möglichst effizient genutzt werden Der Entscheid der SHK von 2017 basiert auf dem Bericht des Schweizerischen Wissenschaftsrats (SWIR), der die Eignung des EMS als Zulassungskriterium untersucht, anderen Zulassungskriterien gegenübergestellt und bestätigt hat.

Für den Entscheid, die Studieneignung und nicht die spätere Berufseignung als Zulassungs­kriterium heranzuziehen, können aus Sicht des ZTD schliesslich mehrere Gründe angeführt werden:

  1. Die medizinischen Berufsfelder sind vielfältig. Es gibt nicht „den guten Arzt/die gute Ärztin“. Eine Auswahl zu betreiben, die auf einzelne Spezialisierungen ausgerichtet ist, würde dieser Vielfalt der zukünftigen Tätigkeiten nicht gerecht. Mit der Studieneignung wird der „kleinste gemeinsame Nenner“ aller Fachrichtungen erfasst.
  2. Zwischen Auswahl und beruflicher Tätigkeit liegen Jahre, die unter anderem mit der Ausbildung hin zu dieser Tätigkeit verbracht werden (Kompetenzen- und Persönlichkeitsentwicklung). Eine Prognose zu einem derart frühen Zeitpunkt wäre höchst unzuverlässig.
  3. Testverfahren zur Erfassung von gewissen berufsspezifischen Anforderungen, wie etwa sozialen Kompetenzen und ähnlichen Konstrukten, sind leicht verfälschbar im Sinn der sozialen Erwünschtheit, gut trainierbar und in ihrer Anwendung höchst aufwändig.

 

 

Weitere Informationen:

Bericht des Schweizerischen Wissenschafts- und Innovationsrats (SWIR)

Häufig gestellte Fragen zu EMS und Numerus clausus