© VBS/DDPS Dominique Schütz

Beratungsstelle Studium-Armee

Als von der Schweizer Armee anerkannte Beratungsstelle stellt die Beratungsstelle Studium-Armee die Verbindung zwischen der Universität Freiburg und den für die Wehrpflicht zuständigen Behörden sicher.

Wir betreuen immatrikulierte, aber auch zukünftige wehrpflichtige Studierende der Universität Freiburg, beraten sie persönlich und bearbeiten ihre administrativen Gesuche.

Themen

  • Gesuch um Militärdienstverschiebung

     Achtung

    Sie bleiben einrückungspflichtig, solange die Verschiebung nicht bewilligt ist, im Sinne von Artikel 90 Absatz 4 VMDP.

    Ausserdem, falls der Grund, der zur Bewilligung der Verschiebung fuhren soll, aus irgendeinem Grund entfallen sollte, so würden Sie gemäss ursprünglichem Aufgebot wieder einrückungspflichtig werden. Dies müssten Sie der Bewilligungsbehörde umgehend mitteilen, im Sinne von Artikel 90 Absatz 5 VMDP.

    Bei einem Dienstverschiebungsgesuch ist eine Stellungnahme der Beratungsstelle Hochschule erforderlich. Unsere Aufgabe besteht dann darin, Ihr privates Interesse an der Verschiebung des Dienstes aus Studiengründen zu beurteilen und dies gegenüber der Entscheidinstanz zu bestätigen. Diese wird anschliessend eine Interessenabwägung zwischen diesem privaten Interesse und dem öffentlichen Interesse an der Erfüllung des Dienstes vornehmen.

    In diesem Zusammenhang obliegt es Ihnen, uns die Beweismittel im Zusammenhang mit dem von Ihnen geltend gemachten Grund vorzulegen.


    Inhalt:
    (Art. 48 Abs. 2 WMDP)

    a. Personalien des AdA:

    1. Versichertennummer,
    2. Grad, Funktion und Einteilung,
    3. Name, Vorname und Adresse,
    4. Telefonnummer und E-Mail-Adresse,

    b. Angaben über den zu verschiebenden Ausbildungsdienst, inkl. Aufgebotsdaten;

    c. Begründung des Gesuchs, versehen mit den nötigen Beweismitteln sowie mit der Unterschrift der gesuchstellenden Person im PDF-Format;

    d. der Zeitraum, in dem die gesuchstellente Person den Dienst leisten kann.


    Beweismittel:
    (Art. 48 Abs. 2 lit. c WMDP)

    Nota bene: Es ist nicht notwendig, Ihre Beweismittel in Punkt 8 des PDF-Formulars als Anhänge anzugeben oder sie im Online-Formular hochzuladen.

    Wir bitten Sie, Ihre Beweismittel ausschliesslich per E-Mail an Ihren Kontakt zu senden.

    1a. Die Bestätigung Ihrer Kurseinschreibung für das betroffene Semester im MSG-Format (es handelt sich um eine automatische Benachrichtigung, die nach der Einschreibung auf MyUnifr von no-reply[at]unifr.ch versendet wird; siehe Beispiel); oder

    1b. Die Bestätigung Ihrer Prüfungseinschreibung für die betroffene Session im MSG-Format (es handelt sich um eine automatische Benachrichtigung, die nach der Einschreibung auf MyUnifr von no-reply[at]unifr.ch versendet wird; siehe Beispiel); oder

    1c. Bei anderen Gründen eine einfache Bestätigungs-E-Mail des Dekanats, eines Sekretariats oder eines Dozenten, die direkt an Ihren Kontakt gerichtet ist; und eventuell

    2. Ihr Aufgebot (Dienstanzeige und/oder Marschbefehl) im PDF-Format, nur falls Ihr Gesuch mittels des PDF-Formulars erfolgt. Dieses Dokument kann bei Bedarf bei der Aufgebotsbehörde im PDF-Format bestellt werden.


    Empfänger:
    (Art. 12 lit. b KZMA)

    Siehe «Kontakte» unten


    So früh wie möglich, aber spätestens 14 Wochen vor Dienstbeginn + 5 Werktage interne Bearbeitungszeit an der Universität Freiburg



     Information

    Ein möglicher Ersatzdienst («Gast-WK») wird in dem Brief angekündigt, in dem Ihnen die Bewilligung der Dienstverschiebung mitgeteilt wird. Andernfalls können Sie davon ausgehen, dass Sie erst zum nächsten Ausbildungsdienst Ihrer Einheit (in der Sie eingeteilt sind) aufgeboten werden.

    Falls Sie, als Dienstpflichtige_r, Ihren Militär- oder Zivildienst in einem Kalenderjahr nicht leisten, dann unterliegen Sie in diesem Jahr der Wehrpflichtersatzabgabe WPE, im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 litera c WPEG.

    Bezahlte Ersatzabgaben werden Ihnen aber auf Antrag rückerstattet, sobald Sie Ihre Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt haben, im Sinne von Artikel 39 Absätze 1 und 2 litera a WPEG.

  • Gesuch um Zivilschutzdienstverschiebung

     Achtung

    Sie bleiben einrückungspflichtig, solange das Gesuch nicht bewilligt ist, im Sinne von Artikel 36 Absatz 3 ZSV.

    Bei einem Dienstverschiebungsgesuch ist eine Stellungnahme der Beratungsstelle Hochschule erforderlich. Unsere Aufgabe besteht dann darin, Ihr privates Interesse an der Verschiebung des Dienstes aus Studiengründen zu beurteilen und dies gegenüber der Entscheidinstanz zu bestätigen. Diese wird anschliessend eine Interessenabwägung zwischen diesem privaten Interesse und dem öffentlichen Interesse an der Erfüllung des Dienstes vornehmen.

    In diesem Zusammenhang obliegt es Ihnen, uns die Beweismittel im Zusammenhang mit dem von Ihnen geltend gemachten Grund vorzulegen.

    Formular:

    Ad-hoc-PDF-Formular des Zivilschutzes Ihres Wohnkantons (wo Ihre Schrifte hinterlegt sind).


    Beweismittel:

    Nota bene: Es ist nicht notwendig, diese Dokumente als Anhänge in das Formular anzugeben.

    1a. Die Bestätigung Ihrer Kurseinschreibung für das betroffene Semester im MSG-Format (es handelt sich um eine automatische Benachrichtigung, die nach der Einschreibung auf MyUnifr von no-reply[at]unifr.ch versendet wird; siehe Beispiel); oder

    1b. Die Bestätigung Ihrer Prüfungseinschreibung für die betroffene Session im MSG-Format (es handelt sich um eine automatische Benachrichtigung, die nach der Einschreibung auf MyUnifr von no-reply[at]unifr.ch versendet wird; siehe Beispiel); oder

    1c. Bei anderen Gründen eine einfache Bestätigungs-E-Mail des Dekanats, eines Sekretariats oder eines Dozenten, die direkt an Ihren Kontakt gerichtet ist; und

    2. Ihr Aufgebot (Dienstanzeige und/oder Marschbefehl) im PDF-Format. Dieses Dokument kann bei Bedarf bei der Aufgebotsbehörde im PDF-Format bestellt werden.


    Empfänger:

    Siehe «Kontakte» unten


    So früh wie möglich, aber spätestens drei Wochen vor dem Einrücken + 5 Werktage interne Bearbeitungszeit an der Universität Freiburg


  • Gesuch um Fraktionierung einer Rekruten-/Kaderschule

    In begründeten Fällen ist es möglich, die Rekrutenschule oder eine Kaderschule zu unterbrechen, aber die so aufgeteilte Ausbildungssequenz muss so schnell wie möglich nachgeholt werden. Es besteht aber kein Recht auf Fraktionierung. Eine Stellungnahme der Beratungsstelle der Hochschule ist erforderlich.

    In diesem Zusammenhang obliegt es Ihnen, uns die Beweismittel im Zusammenhang mit dem von Ihnen geltend gemachten Grund vorzulegen.


    Beweismittel:

    Nota bene: Es ist nicht notwendig, diese Dokumente als Anhänge in Punkt 6 vom Form. 05.056 anzugeben.

    1. Ihr Aufgebot (Dienstanzeige und/oder Marschbefehl; kann beim Personellen der Armee (Pers A) bestellt werden); und

    2a. Die Bestätigung der Kurseinschreibung (Beispiel ansehen); oder

    2b. Die Bestätigung der Prüfungseinschreibung (Beispiel ansehen); oder

    2c. Eine Ad-hoc-Bestätigung.


    Empfänger:

    Siehe «Kontakte» unten


    Frist:

    So früh wie möglich (aber auch möglich während der Schule) + 5 Werktage interne Bearbeitungszeit


  • Militärisches Urlaubsgesuch

    Ein persönlicher Urlaub kann eine interessante Alternative zu einer ganzen Dienstverschiebung sein. Dazu sollten Sie das Form. 06.037 Gesuch um persönlichen Urlaub, komplett ausgefüllt, an Ihren Einheitskommandant schicken; eine Vorankündigung unsererseits ist nicht erforderlich.

    Urlaubsgesuche können auch direkt über das Portal der Armee übermittelt werden.

  • Akademisches Urlaubsgesuch

    Ein akademischer Urlaub kann es Ihnen ermöglichen, Ihren Dienst in aller Ruhe zu leisten, ohne Nachteile für das Studium oder eine Exmatrikulation befürchten zu müssen, und dabei nur die grundlegenden Immatrikulationsgebühren zu zahlen.

    Wir empfehlen Ihnen, die Fristen und sonstigen Modalitäten genau zu beachten.

  • Frage/Beratung/Wiedererwägungsgesuch

    Als Beratungsstelle sind wir Ihr Ansprechspartner für allgemeine Fragen zum Militär- oder Ersatzdienst und beraten Sie gerne persönlich. Gerne orientieren wir Sie auch über Rechtsmittel und Möglichkeiten eines Wiedererwägungsgesuchs, falls ein Gesuch abgelehnt werden sollte.

    Bitte nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit uns auf, indem Sie uns Ihre Frage stellen und gegebenenfalls Ihre Situation kurz beschreiben. Wenn Sie es wünschen oder wir es für notwendig erachten, ist es natürlich auch möglich, ein Gespräch per Telefon, Videokonferenz oder vor Ort zu vereinbaren, je nachdem, was Ihnen lieber ist.

Kontakte

Für die gesamte Universität Freiburg
- ausser die Abteilung Medizin*

Grégoire Stucki 

Leiter Beratungsstelle Studium-Armee

 +41 26 300 75 12
 armee[at]unifr.ch

 Gespräche nach Vereinbarung

 

Für die Abteilung Medizin* ausschliesslich

Grégory Bieler

Verbindungsoffizier der Abteilung Medizin

 +41 26 300 84 99
 gregory.bieler[at]unifr.ch

 Gespräche nach Vereinbarung

 

*Abteilung Medizin: Medizin (Med), Biomedizinische Wissenschaften (Bms), Sport- und Bewegungswissenschaften (Bsw)