© VBS/DDPS Dominique Schütz

Beratungsstelle Studium-Armee

Die Beratungsstelle Studium-Armee ist das offizielle Verbindungsorgan zwischen der Universität Freiburg, der Schweizer Armee und den Kreiskommandos.
Wir sind die Ansprechspartner aller angehenden und immatrikulierten Studierenden der Universität Freiburg, die ein Anliegen oder eine Frage im Zusammenhang mit der Dienstpflicht haben.

Leistungen

  • Gesuch um Militärdienstverschiebung

     Achtung

    Sie bleiben einrückungspflichtig, solange die Verschiebung nicht bewilligt ist, im Sinne von Artikel 90 Absatz 4 der Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP; SR 512.21).

    Ausserdem, falls der Grund, der zur Bewilligung der Verschiebung fuhren soll, aus irgendeinem Grund entfallen sollte, so würden Sie gemäss ursprünglichem Aufgebot wieder einrückungspflichtig werden. Dies müssten Sie der Bewilligungsbehörde umgehend mitteilen, im Sinne von Artikel 90 Absatz 5 VMDP.

    Bei einem Dienstverschiebungsgesuch ist es die Aufgabe der Beratungsstelle, das private Interesse der gesuchstellenden Person zu beurteilen und es gegenüber der Behörde zu bescheinigen.
    Dazu bitten wir Sie, die nachstehenden Anweisungen zu befolgen und uns das/die erforderliche(n) Beweismittel zukommen zu lassen:


    Inhalt:
    (Art. 47 Abs. 2 WMDP)

    a. Personalien des AdA:

    1. Versichertennummer;
    2. Grad, Funktion und Einteilung;
    3. Name, Vorname und Adresse;
    4. Telefonnummer und E-Mail-Adresse;

    b. Angaben über den zu verschiebenden Ausbildungsdienst, inkl. Aufgebotsdaten;

    c. Begründung des Gesuchs, versehen mit den nötigen Beweismitteln sowie mit der Unterschrift der gesuchstellenden Person im PDF-Format;

    d. der Zeitraum, in dem die gesuchstellente Person den Dienst leisten kann.


    Format:

    Editierbares PDF (mit vorformatierten Feldern)


    Beweismittel:

    Aufgebot (Dienstanzeige und/oder Marschbefehl), wenn schon erhalten


    Empfänger:


    So früh wie möglich, aber spätestens 14 Wochen vor Dienstbeginn + 5 Werktage interne Bearbeitungszeit


     Information

    Ein möglicher Ersatzdienst ("Gast-WK") wird in dem Brief angekündigt, in dem Ihnen die Bewilligung der Dienstverschiebung mitgeteilt wird. Andernfalls können Sie davon ausgehen, dass Sie erst zum nächsten Ausbildungsdienst Ihrer Einheit (in der Sie eingeteilt sind) aufgeboten werden.

    Falls Sie, als Dienstpflichtig_e, Ihren Militär- oder Zivildienst in einem Kalenderjahr nicht leisten, dann unterliegen Sie in diesem Jahr der Wehrpflichtersatzabgabe WPE, im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 litera c der Bundesgesetz vom 12. Juni 1959 über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG; SR 661).

    Bezahlte Ersatzabgaben werden Ihnen aber rückerstattet, sobald Sie Ihre Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt haben, im Sinne von Artikel 39 Absatz 1 WPEG.

  • Gesuch um Zivilschutzdienstverschiebung

     Achtung

    Sie bleiben einrückungspflichtig, solange das Gesuch nicht bewilligt ist, im Sinne von Artikel 36 Absatz 3 der Verordnung vom 11. November 2020 über den Zivilschutz (Zivilschutzverordnung, ZSV; SR 520.11).

    Formular:

    Ad hoc Formular des Zivilschutzes Ihres Wohnkantons (wo Ihre Papiere hinterlegt sind, d. h. wo Sie steuerlich veranlagt sind und Ihr Stimmrecht ausüben)


    Format:

    Editierbares PDF (mit vorformatierten Feldern), wenn möglich


    Beweismittel:

    Aufgebot (Dienstanzeige und/oder Marschbefehl)


    Empfänger:


    So früh wie möglich, aber spätestens drei Wochen vor dem Einrücken + 5 Werktage interne Bearbeitungszeit


  • Gesuch um Fraktionierung einer Rekruten-/Kaderschule

    In begründeten Fällen ist es möglich, die Rekrutenschule oder eine Kaderschule zu unterbrechen, aber die so aufgeteilte Ausbildungssequenz muss so schnell wie möglich nachgeholt werden. Es besteht aber kein Recht auf Fraktionierung.


    Format:

    Editierbares PDF (mit vorformatierten Feldern)


    Beweismittel:

    Aufgebot (Dienstanzeige und/oder Marschbefehl)


    Empfänger:


    Frist:

    So früh wie möglich (aber auch möglich während der Schule) + 5 Werktage interne Bearbeitungszeit


  • Militärisches Urlaubsgesuch

    Ein persönlicher Urlaub kann eine interessante Alternative zu einer ganzen Dienstverschiebung sein. Dazu sollten Sie ein Urlaubsgesuch an Ihren Einheitskommandant schicken; eine Vorankündigung unsererseits ist nicht erforderlich.

    Urlaubsgesuche könne auch direkt über die App Urlaubsgesuche WK des Personelles der Armee gestellt werden.

  • Akademisches Urlaubsgesuch

    Ein akademischer Urlaub kann es Ihnen ermöglichen, Ihren Dienst in aller Ruhe zu leisten, ohne Nachteile für das Studium oder eine Exmatrikulation befürchten zu müssen, und dabei nur die grundlegenden Immatrikulationsgebühren zu zahlen.

    Wir empfehlen Ihnen, die Fristen und sonstigen Modalitäten genau zu beachten.

  • Frage/Beratung/Rekurs

    Als Beratungsstelle sind wir für alle angehende und immatrikulierte Studierende Ihr Ansprechspartner für allgemeine Fragen zum Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz und beraten Sie gerne persönlich.

    Bitte nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit uns auf, indem Sie uns Ihre Frage stellen und gegebenenfalls Ihre Situation kurz beschreiben. Wenn Sie es wünschen oder wir es für notwendig erachten, ist es natürlich auch möglich, ein Gespräch per Telefon, Videokonferenz oder vor Ort zu vereinbaren, je nachdem, was Ihnen lieber ist.

Aktualitäten

Kontakt

Für die gesamte Universität Freiburg
- ausser die Abteilung Medizin*
Grégoire Stucki

Leiter Beratungsstelle Studium-Armee

 +41 26 300 75 12
 Email

 Gespräche nach Vereinbarung

Für die Abteilung Medizin* ausschliesslich
Grégory Bieler

Verbindungsoffizier der Abteilung Medizin

 +41 26 300 84 99
 Email

 Gespräche nach Vereinbarung

*Abteilung Medizin: Medizin (Med), Biomedizinische Wissenschaften (Bms), Sport- und Bewegungswissenschaften (Bsw)