Seminar Werkvertragsrecht - Dogmatik und Vertragsgestaltung [FS 26]
I. Thema
1. Der Werkvertrag (Art. 363 ff. OR) ist einer der für die Praxis ganz zentralen Verträge, die das Obligationenrecht eingehend regelt. Mit seiner praktischen Bedeutung korrespondiert seine hohe dogmatische Komplexität.
a. Dies hat zum einen damit zu tun, dass die charakteristische Leistungspflicht darin besteht, dass erst noch etwas herzustellen ist, das Werk zu Beginn also noch gar nicht besteht und so die Vertragsparteien ein Verhältnis begründen, das nicht erst mit der Ablieferung des Werks beginnt und das unter Umständen von vielen Ungewissheiten geprägt ist.
b. Zum andern ist die Haftung für unternehmerseitige Vertragsverletzungen (darunter auch für Werkmängel) weit stärker ausdifferenziert als die allgemeinen Regeln (Art. 97 ff. OR), dies auch insoweit, als sich Haftungsregeln schon für die Herstellungsphase und nicht erst für die Phase nach der Ablieferung des Werks finden.
c. Damit aber nicht genug: Auch die Vergütungspflicht des Bestellers wird gesetzlich aufwändig geregelt, so dass man von einem eigentlichen Vergütungsrecht sprechen kann, das den Parteien verschiedene Modelle der Risikoallokation zur Verfügung stellt.
2. Klar ist, dass die gesetzlichen Bestimmungen in der Vertragspraxis vielfach modifiziert und ergänzt werden. Dem dienen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die in der Praxis zum Teil sehr stark verankert sind und sich für den betreffenden Lebensbereich zum Standard aufschwingen konnten. Das gilt nicht nur, aber doch vor allem für die Vertragsnorm 118 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), deren Gegenstand die Leistung von Bauarbeiten ist (SIA-Norm 118). Vgl. zu Letzterem auch das Urteil des Bundesgerichts 4P.209/2001 vom 4. Dezember 2001, E. 3a.
II. Ziele
1. In diesem Seminar setzen Sie sich mit den Grundbausteinen des Werkvertragsrechts auseinander und festigen dabei auch Ihr Verständnis für die Unterschiede zu ähnlich gelagerten Vertragstypen (vorab Kaufvertrag und Auftrag). Dabei machen Sie sich auch mit den jüngsten Reformarbeiten vertraut, die das Werkvertragsrecht betreffen.
2. Sie vertiefen sich in ein werkvertragsrechtliches Einzelthema, das Gegenstand Ihrer schriftlichen Arbeit ist. Dabei beziehen Sie – soweit vorhanden – einschlägige AGB ein und stellen rechtsvergleichende Überlegungen an, dies vorab unter Bezug auf das deutsche und das französische Werkvertragsrecht.
3. Sie beteiligen sich an einem Kanzleibesuch zur Vertragsgestaltung, bei der Sie mit einer/m einschlägig spezialisierten Kollegin oder Kollegen aus der Anwaltschaft, die von uns zugezogen werden, zusammenarbeiten.
4. Sie tragen Ihre Erkenntnisse lebhaft und schlüssig vor und lassen sich auf eine Diskussion ein, zu der alle Seminarbeteiligten beitragen.
III. Aufbau
1. Mit diesen vier Zielen korrespondieren die vier Phasen, die dieses Seminar durchläuft:
- Vertiefende Diskussion des Werkvertragsrechts, Einführung in die Vertragsgestaltung und Vergabe der Einzelthemen
19. Januar 2026, 17h00 bis 18h45
am Lehrstuhl für Privaterecht IV, Av. Beauregard 13
- Freiwillige Besprechung Ihrer ausgereiften Disposition (Termin nach Vereinbarung, siehe dazu auch Informationen weiter unten)
- Schriftliche Arbeit zu einem Einzelthema, dies aus rechtsvergleichender Perspektive
(zwischen 16'000 und 20'000 Zeichen, inkl. Leerzeichen und Fussnoten, aber ohne technischen Apparat)
Erster Abgabetermin: 25. März 2026, 12h00
Zweiter Abgabetermin (definitive Version): 27. April 2026, 12h00
- Kanzleibesuch zur Vertragsgestaltung
Ende März/Anfang April 2026 nach Vereinbarung
extra muros [genauer Ort wird noch bekannt gegeben]
- Vortrag zu den Arbeitsergebnissen und Diskussion
16. April (ab 16h00) bis 17. April 2026 (15h00)
extra muros [genauer Ort wird noch bekannt gegeben]
2. Vorgesehen ist ein Kanzleibesuch, dies bei der Übung zur Vertragsgestaltung in der Schlussphase. Für den Abschluss ist eine Abschlussveranstaltung extra muros geplant, die der letzten Phase dient. Der Hotelaufenthalt wird Ihnen offeriert, ist für Sie also nicht mit Kosten verbunden.
IV. Seminarleitung und Teilnehmende
Das Seminar steht unter der Leitung von Prof. Hubert Stöckli. Zur Teilnahme zugelassen sind sämtliche Studentinnen und Studenten ab bestandenem Examen IUR
V. Leistungsnachweise
1. Wir benoten den gewählten Schwierigkeitsgrad, die Stringenz der juristischen Argumentation sowie die sprachliche und die formelle Qualität der schriftlichen Arbeit und Ihres Vortrags. Die definitive Version Ihrer schriftlichen Arbeit geben Sie ab, nachdem Sie Ihren Vortrag gehalten haben. Damit haben Sie die Möglichkeit, gewonnene Erkenntnisse in Ihre Arbeit einfliessen zu lassen. Benotet wird die definitive Version.
2. Mit der Teilnahme aller Veranstaltungen des Seminars und dem Verfassen der schriftlichen Arbeit erwerben Sie 5 ECTS-Kreditpunkte für das Seminar auf Masterstufe. Die Note wird rechtzeitig für die Session 2/2026 bekannt sein.
VI. Nähere Auskünfte und Ihre Einschreibung
1. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Frau Tanja Gauch, Lehrstuhl für Privatrecht IV (tanja.gauch@unifr.ch), die auch Ihre Einschreibung entgegennimmt.
2. Ihre Einschreibung ist erbeten bis zum 15. Dezember 2025.
Nähere Auskünfte und Ihre Einschreibung
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Frau Tanja Gauch (tanja.gauch@unifr.ch).
Ihre Einschreibung ist erbeten bis zum 15. Dezember 2025, an die e-Mail-Adresse von Tanja Gauch.
