Obligationenrecht II
UE-DDR.00348
Dozenten-innen: Rey Pascal, Stöckli Hubert |
Kursus: Bachelor |
Art der Unterrichtseinheit: Vorlesung |
ECTS: 12 |
Sprache-n: Deutsch |
Semester: HS-2024, FS-2025 |
Diese Lehrveranstaltung wird im akademischen Jahr 2024/25 nicht gestreamt.
Zehn Monate nach dem Kauf Ihres neuen Mobiltelefons funktionieren die mitgelieferten Kopfhörer nicht mehr. Sie melden diesen "Garantiefall" dem Verkäufer. Dieser macht Sie darauf aufmerksam, dass die "Garantie" für die Kopfhörer nicht zwei Jahre betrage (wie für das Mobiltelefon selbst), sondern nur sechs Monate – schliesslich handle es sich bei den Kopfhörern um Zubehör. Der Verkäufer verweist Sie zudem freundlich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind empört und stellen sich die Frage, ob der Verkäufer Ihren "Garantiefall" zurecht ablehnt. Und wie verhält es sich mit dem ganz anderen Fall, da eine Radfahrerin in einen Unfall mit einem Motorfahrzeug verwickelt und schwer verletzt wird? Wie steht es hier um die Haftung und wie um die Versicherung?
Der Kurs "Obligationenrecht II" ist eine Vertiefung des Kurses "Obligationenrecht I" und wird Ihnen diese und viele andere Fragen beantworten. Im akademischen Jahr 2024/2025 beginnen wir mit dem Haftpflichtrecht, um dem den OR BT folgen zu lassen. Das erlaubt es uns (und Ihnen), bei der Analyse von Fällen der Vertragshaftung auch allenfalls damit konkurrierende haftpflichtrechtliche Ansprüche einzubeziehen. Zudem lässt sich so noch deutlicher und zudem früher herausarbeiten, dass das Schadensrecht in den Art. 42 ff. OR eine einheitliche Regelung gefunden hat, die nicht nur das Haftpflichtrecht, sondern auch das Recht der Vertragshaftung steuert (vgl. Art. 99 Abs. 3 OR).
Im Herbstsemester 2024 steht also das ausservertragliche Haftpflichtrecht (= Deliktsrecht) im Zentrum. Behandelt werden die Kernbestimmungen bei Art. 41 ff. OR, aber auch die zahlreichen weiteren Bestimmungen, die sich in Nebengesetzen (etwa SVG und EBG) finden.
Im Frühlingssemester 2025 behandelt der Kurs zunächst die einzelnen Vertragsverhältnisse, mithin die im Obligationenrecht besonders geregelten Verträge. Insbesondere wird auf den Kauf-, den Miet-, den Werkvertrag und den Auftrag näher eingegangen. Nebst den im OR BT geregelten Verträgen kommen auch Verträge, die in Nebengesetzen geregelt sind (Versicherungs-, Pauschalreise und Konsumkreditvertrag) sowie die sogenannten Innominatverträge zur Sprache. Ziel ist insbesondere, dass Sie die Fertigkeit erlangen, sich in den typischen Problembereichen (z.B. den Leistungsstörungen oder der Vertragsbeendigung), die sich bei allen Verträgen auftun, zurechtzufinden. Mit dem so geschärften Blick werden Sie erkennen, dass dieselben Problembereiche in den verschiedenen Verträgen unterschiedlich geregelt sind.
Im Herbstsemester 2024 (Haftpflichtrecht) wird diese Vorlesung von Professor Rey, im Frühlingssemester 2025 (OR BT) von Professor Stöckli gehalten. Das mündliche Examen für beide Teilgebiete wird im akademischen Jahr 2024/25 von Professor Stöckli abgenommen. Zur Vertiefung des Vorlesungsstoffes finden Übungen in Gruppen statt.
In puncto Lehrmittel empfehlen wir für das gesamte akademische Jahr die Gesetzesausgabe Gauch/Stöckli, ZGB/OR, 55. Aufl., Zürich 2024, sowie zum schnellen Nachschlagen der Bundesgerichtsrechtsprechung Gauch/Stöckli (Hrsg.), Präjudizienbuch OR, 10. Aufl., Zürich 2021. Für den Teil Haftpflichtrecht (HS 24) werden Ihnen Literaturvorschläge im Skriptum unterbreitet. Für den Teil OR BT (FS 25) empfehlen wir Ihnen das Lehrbuch von Schmid/Stöckli/Krauskopf, OR BT, 3. Aufl., Zürich 2021.
Prüfungen
Die Prüfung OR II beinhaltet den OR Besonderen Teil (Art. 184–551 OR), die Lehren und den Umgang mit Innominatverträgen sowie das Haftpflichtrecht, all dies unter Einschluss der einschlägigen Nebengesetze. Vorausgesetzt sind überdies die vertieften Kenntnisse des OR AT, die Sie sich schon im zweiten Studienjahr aneignen konnten.
Die Prüfung ist mündlich und dauert 15 Minuten. Sie beinhaltet keine Vorbereitungszeit. Sie wird im akademischen Jahr 2024/25 von Professor Stöckli abgenommen.
Dieses Examen ist "open book". Sie dürfen demnach Dokumente (Papier) ohne Einschränkungen verwenden. Die Studierenden haben an die Prüfung eine eigene Gesetzesausgabe mitzubringen.
Lernziele
Vertiefte Kenntnisse der Prinzipien des ausservertraglichen Haftpflichtrechts (OR und Nebengesetze), Vertrautheit mit den einzelnen Haftungsarten (beispielsweise Verschuldenshaftung gemäss Art. 41 Abs. 1 OR, Werkeigentümerhaftung gemäss Art. 58 OR, Produktehaftung und Haftung/Versicherung nach SVG) und mit den in der Vorlesung diskutierten Urteilen. Vertiefte Kenntnisse der Prinzipien des OR Besonderer Teils, der dort geregelten Nominatverträge sowie ausgewählter Innominatverträge. Anwendung auf konkrete Fälle, die Probleme aus beiden Teilgebieten und dem OR AT aufweisen.
Dokumentation
Die nötigen Dokumente werden wir Ihnen zu Beginn des jeweiligen Semesters auf moodle zur Verfügung stellen.