Obligationenrecht I
UE-DDR.00342
Dozenten-innen: Andres Roger, Grünig Shirin Tabea, Göksu Tarkan, Rey Pascal, Stöckli Hubert |
Kursus: Bachelor |
Art der Unterrichtseinheit: Vorlesung |
ECTS: 9 |
Sprache-n: Deutsch |
Semester: HS-2024, FS-2025 |
Diese Lehrveranstaltung wird im akademischen Jahr 2024/25 nicht gestreamt.
Zum Schuldrecht gehören neben den Bestimmungen des Allgemeinen Teils (Art. 1–183 OR) auch die Bestimmungen des Besonderen Teils (Art. 184 ff. OR). Traditionell aber werden diese Materien in gesonderten Vorlesungen unterrichtet. Das hat den Vorteil, dass die einzelnen Bausteine detailliert erklärt werden können, aber auch den Nachteil, dass die Zusammenhänge nicht immer klar sichtbar werden - was im Übrigen auch für die Wechselwirkungen zwischen Vertrags- und Deliktsrecht (Art. 41 ff. OR) gilt.Ungeachtet dieses Nachteils unterrichten wir die Teilbereiche auf Bachelorstufe gesondert, um dann auf Masterstufe mit einem Ansatz zu verfahren, der die Teilbereiche integriert.
Gegenstand der Lehrveranstaltung OR I bilden die Rechtsquellen, die Prinzipien und die Grundbegriffe des Schuldrechts. Behandelt werden die Art. 1-183 des schweizerischen Obligationenrechts (OR), allerdings ohne die Bestimmungen über die unerlaubten Handlungen. Schwergewichte bilden zum einen die Fragen rund um die Entstehung der Vertragsobligation (Art. 1 ff. OR), zum andern die Bestimmungen zur Nichterfüllung von Obligationen (Art. 97 ff. OR). Eingehend analysiert wird zudem das Phänomen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die das heutige Vertragsgeschehen in hohem Masse prägen.
Die Lehrveranstaltung geht gelegentlich auch auf Bestimmungen des Besonderen Teils und einschlägiger Nebengesetze sowie des Deliktsrechts ein, dies aber nicht schwergewichtig, sondern nur dort, wo deren Analyse dem besseren Verständnis des Allgemeinen Teils dient. Vertieft werden diese Bestimmungen in der Lehrveranstaltung OR II, zu deren Gegenstand auch das ganze Deliktsrecht gehört.
Im HS 2024 wird die Vorlesung von Professor Tarkan Göksu, im FS 2025 von Professor Pascal Rey gehalten. Die zugehörigen Übungen (Übungen OR I) werden während des ganzen akademischen Jahres 2024/25 von Dr. Roger Andres, RA, und Dr. Shiring Grünig, RA, gehalten.
Prüfungen
Die Prüfung ist schriftlich und wird in den Prüfungssessionen des Jahres 2025 von Professor Pascal Rey abgenommen. Dieses Examen ist "open book". Sie dürfen demnach Dokumente (Papier) ohne Einschränkungen verwenden.
Lernziele
Kenntnis der Rechtsquellen, Prinzipien und Grundbegriffe des Schweizerischen Obligationenrechts sowie der Bestimmungen Art. 1–183 OR und der zugehörigen Rechtsprechung.
Dokumentation
Den Vorlesungsplan, dem sich auch die Themen der einzelnen Vorlesungen entnehmen lassen, sowie die Vorlesungsunterlagen finden Sie zu Beginn des Semesters auf Moodle.
An Lehrbüchern empfehlen wir Ihnen vor allem den Klassiker Gauch/Schluep/Schmid/Emmenegger, Schweizerisches Obligationenrecht Allgemeiner Teil, 11. Aufl., Zürich 2020.
Sie benötigen für diese Vorlesung (und alle weiteren) auch die einschlägigen Gesetzestexte. Unsere Empfehlung gilt hier Gauch/Stöckli (Hrsg.), Textausgabe ZGB/OR, 55. Aufl., Zürich 2024. Diese Textausgabe enthält das ZGB, das OR, die ZPO und zahlreiche weitere, nützliche Staatsverträge, Gesetze und Verordnungen (z.B. Lugano-Übereinkommen, IPRG, Wiener Kaufrecht, KG, UWG und KKG).