Kurze ÜbersichtPublikationsdatum 01.07.2022

Ehe für alle ab 1. Juli - Unterschiedliche Umsetzung der öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften


Seit dem 1. Juli 2022 gilt in der Schweiz die Ehe für alle. Dies zumindest auf zivilrechtlicher Ebene durch die in Kraft getretene Änderung des Zivilgesetzbuches. Die in der Schweiz öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften haben auf diese Neuerung unterschiedlich reagiert. So beschloss die Christkatholische Kirche der Schweiz am 11. Juni 2022 an ihrer Nationalsynode ebenfalls die Einführung der Ehe für alle ab dem 1. Juli 2022.

Die Evangelisch-Reformierte Kirche der Schweiz (EKS) hat sich bereits 2019 im Rahmen der Initiative «Ehe für alle» zustimmend geäussert und ihre Position im Jahr 2021 bestätigt. Da die Umsetzung den Kantonalkirchen obliegt, ist sie unterschiedlich weit fortgeschritten. So sind in den Kantonalkirchen Bern-Jura-Solothurn, Solothurn, Uri und Waadt noch kirchenrechtliche Anpassungen notwendig. In den restlichen Kantonalkirchen können gleichgeschlechtliche Paare jedoch bereits seit dem 1. Juli kirchlich heiraten.

Die katholische Kirche lässt auch nach dem 1. Juli keine kirchlichen Ehen für gleichgeschlechtliche Paare zu. Ebenso sprach sich der Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund (SIG) bereits bei bei der Vernehmlassung zur Gesetzesanpassung im Jahre 2019 gegen die Ehe für alle aus. Die Medienmitteilungen der Schweizer Bischofskonferenz sowie des SIG mit den Erläuterungen Ihrer Position sind in den Links zu finden.

Medienmitteilung der Christkatholische Kirche Schweiz (2022)

Medienmitteilung der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (2021)

Medienmitteilung Schweizerische Bischofskonferenz (2021)

Medienmitteilung Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund (2019)