Religionsrecht II: Religionsverfassungsrecht
UE-DDR.02446
Dozenten-innen: Pahud de Mortanges René, Stöckli Andreas |
Kursus: Master |
Art der Unterrichtseinheit: Vorlesung |
ECTS: 5 |
Sprache-n: Deutsch |
Semester: FS-2025 |
Diese Lehrveranstaltung wird im akademischen Jahr 2024/25 nicht gestreamt.
Mit der „Renaissance" der Religion im 21. Jh. steht auch das Religionsrecht wieder im Vordergrund des Interesses. Der Kurs beschäftigt sich mit den internen Normen der Religionsgemeinschaften und mit dem staatlichen Religionsverfassungsrecht.
Vorgestellt werden im Herbstsemester (Religionsrecht I) die Rechtsquellen, die Verfassungsstrukturen und die wichtigen Rechtsmaterien der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Kirche, aber auch der islamischen und jüdischen Gemeinschaften. Vertieft angeschaut wird bei allen das Ehe- und Familienrecht.
Im Frühlingssemester (Religionsrecht II) werden das Religionsverfassungsrecht des Bundes und die religionsrechtlichen Systeme der Kantone erörtert. Im Vordergrund steht das Grundrecht der Religionsfreiheit, seine Inhalte und ihre Schranken, sodann die Institution der öffentlich-rechtlichen Anerkennung von Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften. Zu Sprache kommen auch die aktuellen, in den Medien diskutierten Fälle.
Dieser Einführungskurs kann auf Bachelorstufe zur Erlangung der Mention Religionsrecht besucht werden, auf Masterstufe als Teil des Schwerpunktes Religionsrecht. Wird die Prüfung auf Masterstufe abgelegt, ist ergänzend zur Vorlesung ein Zusatzstoff zu erarbeiten, welcher auf der Internetseite des Lehrstuhls ersichtlich ist.
Prüfungen
Die Prüfung wird mündlich abgenommen.