Vergabetagung 26

19. Juni 2026 im Volkshaus Zürich

Seit 2002 führen wir Spezialtagungen zum öffentlichen Vergaberecht durch, die relevantes, umsetzbares Know-how vermitteln. Mit der Vergabetagung 26 setzen wird diese Reihe fort. Unsere Tagung richtet sich an alle, die mit dem Vergabewesen zu tun haben, sei dies auf Auftraggeber- oder Anbieterseite, als Anwältin oder Anwalt, Richterin oder Richter.

Tagungsleitung

Martin Beyeler, Prof. Dr. iur., Professor an der Universität Freiburg, Co-Direktor des Instituts für Schweizerisches und Internationales Baurecht
Stefan Scherler, Dr. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht, Winterthur

Organisation

Institut für Schweizerisches und Internationales Baurecht, Universität Freiburg
In Zusammenarbeit mit der Stiftung juristische Weiterbildung Zürich

  • Themen im Einzelnen

    Im Plenum

    Vergaberecht 26: Neue Themen, neue Urteile
    Das revidierte BöB ist seit fünf Jahren in Kraft. Die neue IVöB gilt inzwischen in fast allen Kantonen. Die neuen Regeln, zu denen auch kantonale Ausführungserlasse getreten sind, werfen zahlreiche Fragen auf, die nicht nur die Beschaffungspraxis, sondern auch die Gerichte beschäftigen. Martin Beyeler präsentiert wichtige (und andere) Neuerungen und Entwicklungen in den Gesetzen und Urteilen der Jahre 2024 und 2025.

    Die Änderung des Beschaffungsvertrags
    Welche Grenzen setzt das Vergaberecht für Änderungen des Beschaffungsvertrags? Die Wirkung des Vergaberechts ist nicht mit dem Vertragsschluss erschöpft, sondern kann sich auf die Phase der Auftragserfüllung erstrecken. Tabea Imfeld erörtert ausgewählte Rechtsfragen in diesem Zusammenhang.

     

    Die Seminarvorträge

    Kreislaufwirtschaft bei der Beschaffung von Bauwerken
    Der Hochbau zählt zu den ressourcenintensiven Bereichen der öffentlichen Beschaffung, weshalb die Kreislaufwirtschaft bei Bauwerken von zentraler Bedeutung ist. Laura Locher zeigt anhand von Praxisbeispielen, wie die öffentliche Hand Nachhaltigkeitsaspekte im gesamten Beschaffungsprozess integrieren kann. Dabei wird insbesondere auch die Wiederwendung von Bauteilen aus beschaffungsrechtlicher Sicht beleuchtet.

    Subunternehmer
    Wer Subunternehmer sind, wie sie von Arbeitsgemeinschaften und Lieferanten abgegrenzt werden, was für ihren Einsatz und Leistungsumfang sowie die charakteristische Leistung des Hauptanbieters gilt, inwiefern die Zulassung von Subunternehmern beschränkt werden darf und wie es sich mit Mehrfachbewerbungen und Leiharbeit verhält, auf diese und weitere Fragen gehen Claudia Schneider Heusi und Virginia Ondelli ein.

    Exklusiv- und Folgefreihandvergaben, insbesondere in der ICT
    Freihandvergaben sind heiss umstritten, aber vor allem im IT-Bereich sehr häufig. Mit einem Fokus darauf beschreibt Thomas M. Fischer, unter welchen Umständen eine freihändige Vergabe möglich ist, wenn von vornherein oder wegen einer früheren Beschaffung nur ein Anbieter in Frage kommt. Er zeigt die praktische Relevanz solcher Vergaben auf und analysiert ihre Voraussetzungen, dies auch unter Berücksichtigung des EU-Rechts. Daraus leitet er konkrete Handlungsempfehlungen für öffentliche Auftraggeber ab.

    Im Podium

    Neue Zusammenarbeitsmodelle: Perspektiven aus Planung, Recht und Finanzkontrolle (Moderation: Stefan Scherler)
    Im Mittelpunkt stehen neue Formen der Zusammenarbeit bei komplexen Vorhaben, die – ausgehend von Entwicklungen im Bauwesen – auf eine frühzeitige Einbindung aller Partner und die gemeinsame Steuerung von Projektrisiken setzen. Christian Frutiger, Hubert Stöckli und Barbara Suter diskutieren anhand konkreter Fallkonstellationen einzelne Aspekte der Auswahl von Realisierungspartnern sowie verschiedene Perspektiven der
    Kooperation aus Sicht der Planung, des Rechts und der Finanzkontrolle.

    Freie Diskussion

    Unter der Leitung von Martin Beyeler und Julia Bhend werden in diesem Rahmen Fragen und Anmerkungen der Tagungsteilnehmenden zu allen Themen des Vergaberechts erörtert sowie Erfahrungen ausgetauscht.

  • Präsentationen

Fragen zur Tagung

Institut für Schweizerisches
und Internationales Baurecht
Tel. + 41 (0)26 300 80 40
Email: baurecht[at]unifr.ch