CAS Bauvertrags- und Vergaberecht für Planungs- und Baufachleute 2028
Die Planerinnen und Planer nehmen beim Bauen eine zentrale Stellung ein. Zu den vielfältigen Kompetenzen, über die sie verfügen müssen, gehört heute auch ein vertieftes Verständnis des Vertrags- und des Vergaberechts. Dasselbe gilt für Baufachleute, die zum Beispiel bei Bauunternehmen oder bei Baumanagementfirmen Verträge gestalten und prüfen sowie an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. In diesem Kurs, der zum siebten Mal durchgeführt wird und mit dem Certificate of Advanced Studies (CAS) Bauvertrags- und Vergaberecht (Construction and Public Law) für Planungs- und Baufachleute abgeschlossen wird, kommen die wichtigsten Themen zur Sprache.
Das Hauptgewicht liegt auf dem privaten Baurecht (auf den Bauwerk- und den Planerverträgen). Dieses Gebiet ist nicht nur von gesetzlichen Bestimmungen (vor allem OR und ZGB), sondern auch von zahlreichen Regelwerken der öffentlichen Hand (vorab der KBOB) sowie privater Verbände (allen voran des SIA) geprägt. Hinzu kommt die gesetzliche Regulierung der Vergaben öffentlicher Aufträge, an denen Planungs- und Baufachleute häufig in einer Schlüsselfunktion beteiligt sind.
Die Themen werden fachkundig, praxisnah und interaktiv erörtert, damit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die theoretischen Einsichten hinaus direkt umsetzbare Kenntnisse erlangen.
Konzipiert wurde dieser Kurs gemeinsam mit Fachleuten aus dem Planerbereich, wobei er aber allen offen steht, die es in ihrer Berufspraxis mit vertrags- und vergaberechtlichen Fragen zu tun haben und im Umgang mit diesen Fragen (noch) grössere Sicherheit erlangen wollen.
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Programm
Der Kurs setzt sich aus einer Einführungsveranstaltung und sechs Modulen (circa 125 Präsenzstunden, jeweils zuzüglich individueller Vor- und Nachbereitung) zusammen. Jedes Modul hat seinen thematischen Schwerpunkt, um den die Unterrichtsstunden kreisen. Dazu kommen die Abendveranstaltungen sowie die mündliche Abschlussprüfung, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Gelegenheit bietet, sich über die erworbenen Kenntnisse auszuweisen.
Provisorische Daten:
- Einführungsveranstaltung: 20. Januar 2028
- Modul 1: 16. bis 18. März 2028
- Modul 2: 6. bis 8. April 2028
- Zusatzmodul: 19. Mai 2028, Bern
- Modul 3: 8. bis 10. Juni 2028
- Modul 4: 7. bis 9. September 2028
- Modul 5 und 6: 25. bis 28. Oktober 2028
- Prüfung: 1. Dezember 2028
Insgesamt 16 Kurstage (10 ECTS).
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Kursleitung
Die Programmverantwortung liegt in den Händen von Prof. Dr. iur. Hubert Stöckli und Prof. em. Dr. iur. Dr. Dr. h.c. Peter Gauch, beide Freiburg, sowie von Stefan Cadosch, dipl. Arch. ETH/SIA, ehem. Präsident SIA, Zürich, Dr. sc. techn. Martin Deuring, dipl. Bauing. ETH/SIA/USIC, Winterthur, und Dr. iur. Thomas Siegenthaler, M.Jur., Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht, Winterthur.
Organisiert wird der Kurs von Dr. iur. Roger König, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht, Bern.
Die einzelnen Unterrichtssequenzen werden von qualifizierten Referentinnen und Referenten bestritten, die über grosse Erfahrung im jeweiligen Rechtsbereich verfügen.
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Kursort
Weiterbildungszentrum der Universität Freiburg
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Zulassung
Die Zulassung setzt einen Hochschulabschluss (ETH-, Universitäts- oder Fachhochschulabschluss), eine höhere Fachausbildung sowie eine mindestens dreijährige relevante Berufstätigkeit voraus. Ein fehlender Abschluss kann durch eine mindestens zehnjährige relevante Berufserfahrung ausgewogen werden.
Die Anzahl der Kursplätze ist beschränkt. Über die Zulassung zum Kurs entscheidet die Kursleitung (sur dossier).
Auskünfte
Für nähere Auskünfte zu diesem Kurs wenden Sie sich bitte an baurecht[at]unifr.ch.
