CAS Bau- und Immobilienrecht 2024/26

Bereits zum zwölften Mal führt das Institut für Schweizerisches und Internationales Baurecht der Universität Freiburg im Auftrag des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV) ab November 2024 den Spezialisierungskurs durch, der zum Certificate of Advanced Studies (CAS) Bau- und Immobilienrecht sowie mittelbar zum Titel Fachanwalt/Fachanwältin SAV Bau- und Immobilienrecht (verliehen vom Schweizerischen Anwaltsverband, siehe www.sav-fsa.ch) führt.

Angesichts der Weitläufigkeit des Baurechts ist es nicht möglich, die Materie in allen ihren Facetten abzudecken. So greifen wir einzelne Themen, die praktisch besonders relevant sind, heraus, um sie vertieft zu behandeln.

Die Themen stammen sowohl aus dem privaten als auch aus dem öffentlichen Baurecht, wobei alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sämtliche Module durchlaufen – unabhängig von einer allfälligen Spezialisierung. Doch kann für einen Teil der schriftlichen Schlussprüfung zwischen den beiden Schwerpunkten privates Baurecht bzw. öffentliches Baurecht gewählt werden.

Teilnehmerkreis

  • Anwältinnen und Anwälte, die Aktivmitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV) sind, über breite Praxiserfahrung im Bau- und Immobilienrecht verfügen.
  • Juristinnen und Juristen, die sich in ihrer Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung, bei Gerichten oder in der Privatwirtschaft intensiv mit dem Bau- und Immobilienrecht befassen.

Näheres finden Sie im Zulassungsreglement des SAV, der auch über die Zulassung entscheidet.

 

  • Inhalt

    Am Einführungstag und in den sechs Modulen werden folgende Sachgebiete behandelt (Änderungen vorbehalten):

    • Werk- und Planerverträge
    • Bauversicherungen
    • Bauprozess, Mediation und Streitschlichtung
    • Dienstbarkeiten, Bauhandwerkerpfandrecht
    • Grundstückkauf und Grundsteuern
    • Stockwerkeigentum
    • Immobiliarmiete
    • Bau- und Planungsrecht
    • Umweltrecht, Natur- und Heimatschutzrecht
    • Öffentliches Vergaberecht
    • Freiwillige Zusatzmodule: Liegenschaftenschätzung; Bautechnik für Nicht-Techniker 

     

  • Daten

    Der Kurs setzt sich aus einer Einführungsveranstaltung und sechs Modulen (circa 125 Präsenzstunden, jeweils zuzüglich individueller Vor- und Nachbereitung) zusammen. Dazu kommen die Abendveranstaltungen sowie die schriftliche Abschlussprüfung, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Gelegenheit bietet, sich über die erworbenen Kenntnisse auszuweisen. Die Termine sind:

    • Einführungsveranstaltung: 9. November 2024 (FR)
    • Modul 1: 28. Februar/1. März 2025 (FR), 7. März 2025 (ZH)
    • Modul 2: 4./5. April 2025 (FR), 11. April 2025 (ZH)
    • Modul 3: 6./7. Juni 2025 (FR), 13. Juni 2025 (ZH)
    • Modul 4: 5./6. September 2025 (FR), 12. September 2025 (ZH)
    • Modul 5: 7./8. November 2025 (FR), 14. November 2025 (ZH)
    • Modul 6: 5./6. Dezember 2025 (FR)
    • Schlussprüfung: 9. Januar 2026 (FR)
    • Abschlussfeier: wird noch bekanntgegeben

    Am Freitagnachmittag beginnt der Kurs jeweils um 13'15. Am Samstagmittag endet er jeweils um 12'50. Zu den regulären Modulen kommen die Zusatzmodule. Sie sind freiwillig, wobei die Teilnahme empfohlen und für Sie nicht mit Mehrkosten verbunden ist.

    Das Gesamtprogramm finden Sie hier.

  • Kosten

    Angaben zur Kursgebühr finden sich auf der Webseite des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV, der auch das Inkasso besorgt.

  • Kursleitung, Referentinnen und Referenten

    Die Kursleitung für den deutschsprachigen Kurs liegt in den Händen von Prof. Dr. iur. Hubert Stöckli (Freiburg) und Dr. iur. Stefan Scherler, RA, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht (Winterthur). Die einzelnen Veranstaltungen werden von qualifizierten Referentinnen und Referenten bestritten, die über grosse Erfahrung im jeweiligen Rechtsbereich verfügen.

  • Kursorte
  • Kurssprache

    Die Kurssprache ist deutsch. 

  • Anmeldung und Zulassungsentscheid

    Die Studiengänge stehen Aktivmitgliedern des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV offen, die im betreffenden Fachgebiet über eine durchschnittliche Berufserfahrung verfügen und zum Zeitpunkt des Kursbeginns zu den Studiengängen seit mindestens vier Jahren hauptberuflich als Anwältinnen oder Anwälte tätig waren. Damit werden die für die vorgesehenen Spezialisierungskurse notwendigen Basisanforderungen sichergestellt.

    Dritte, die eine enge fachliche Beziehung zum Ausbildungsgegenstand haben, aber nicht praktizierende Anwältinnen oder Anwälte sind (wie Richterinnen oder Richter usw.), können zu den Studiengängen zugelassen werden, sofern sie eine gleichwertige Qualifikation nachweisen und pro Kurs in der Regel nicht mehr als 20% der Studierenden ausmachen.

    Interessenten (Aktivmitglieder des SAV und Dritte) können sich nur beim Generalsekretariat des SAV für den Studiengang der jeweiligen Sprache anmelden. 

    (Quelle: SAV Schweizerischer Anwaltsverband)

Informationen zum Kurs

Wir bitten alle Interessentinnen und Interessenten, sich direkt an den Schweizerischen Anwaltsverband SAV zu wenden:

fachanwalt@sav-fsa.ch

Der SAV führt eine Liste der Interessierten (SAV Aktivmitglieder und Nicht-Mitglieder).