Grundsatzerklärung Tierversuche an der Universität Freiburg

Die Universität Freiburg bekennt sich zu Qualität und Exzellenz in der biomedizinischen Forschung die auf Tierversuchen basiert. Hierfür etabliert sie eine dem Human- und Tierwohl verpflichtete Culture of Care und bekennt sich zu Transparenz und Aufklärung ihrer tierexperimentellen Aktivitäten.

Medizinisches und biologisches Wissen basiert zu einem grossen Teil auf Studien an Versuchstieren. Dank solcher Tierversuche können auch an der Universität Freiburg entscheidende Fortschritte im Verständnis grundlegender Lebensprozesse und in der Entwicklung von klinischen Diagnose- und Therapieverfahren erzielt werden.

Die Forschung mit und an Tieren orientiert sich an den Versuchszielen der Schweizer Tierschutzverordnung (Art. 137) und unterliegt der Bewilligungspflicht durch das kantonale Veterinäramt (LSVW/SAAV) gemäss der Forschungsnutzen und Wohlergehen der Tiere abgewogen werden. Die Universität Freiburg setzt sich für einen ethischen Umgang mit Versuchstieren ein, indem sie das 3R-Prinzip (reduce – refine – replace) konsequent anwendet. Dies bezieht sich nicht nur auf die experimentellen Eingriffe, sondern auch auf die Unterbringung und den Umgang mit den Tieren. Zudem unterstützt sie Methoden und Forschung, die dazu beitragen können, die Anzahl Tierversuche zu reduzieren oder Tierversuche vollständig durch Alternativmethoden zu ersetzen.

Durch eine bedingungslose Anwendung der Culture of Care tragen sämtliche mit Tieren arbeitende Akteure wie Tierpfleger_innen, Tierärzt_innen, Einrichtungsleitende, Forschende, Tierschutzbeauftragte und Führungskräfte täglich dazu bei, das Wohlergehen der Tiere in den Forschungseinrichtungen zu garantieren. Die Universität stellt Mittel für das Personal, die Infrastruktur und die (Weiter-)Bildung zur Verfügung. Als Mitglied des Swiss Transparency Agreement on Animal Research verpflichtet sich die Universität Freiburg zu einer transparenten Aufklärung ihrer tierexperimentellen Aktivitäten und sucht den aktiven Dialog mit der interessierten Öffentlichkeit.

Das Rektorat der Universität Freiburg bekennt sich vollumfänglich zur Spitzenforschung, die, wenn nötig, auch mit Tierversuchen durchgeführt wird. Es unterstützt seine Wissenschaftler_innen, innerhalb der schweizerischen und kantonalen Gesetzgebung zu forschen und mit der Verbreitung der Ergebnisse ihren Beitrag zum Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis beizutragen.

Genehmigt durch das Rektorat am 28.08.2023

Astrid Epiney, Rektorin
Katharina Fromm, Vizerektorin Forschung

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Swiss Transparency Agreement on Animal Research (STAAR)

STAAR hat sich zum Ziel gesetzt, die Kommunikation und Transparenz in Bezug auf die Verwendung von Tieren in der Forschung zu verbessern. Die soll durch proaktive, transparente Kommunikation geschehen, die erklärt, wie und warum Tiere in der Forschung eingesetzt werden.  Die Universität Freiburg ist Gründungsmitglied dieser Vereinbarung.