Tierschutzbüro

Aufgaben der Tierschutzbeauftragten

Die Tierschutzbeauftragten sind von der biomedizinischen Forschung unabhängige Tierärztinnen, die direkt dem Dekanat der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät unterstellt sind und das 3R-Prinzip in allen Bereichen der Ver­suchs­tier­kunde fördern.

  • Beratung und Unterstützung von Wissenschaftler_innen
    • Planung und Durchführung von Tierversuchen nach dem 3R-Prinzip: Prüfung von Gesuchen zur Bewilligung von Tierversuchen vor der Einreichung bei den kantonalen Behörden (Veterinäramt); Berücksichtigung der 3R bei der Planung und Unterstützung bei der Durchführung im Versuch;
    • Unterstützung bei der Eingabe der Gesuche und jährlichen Berichte sowie der Verwaltung der Bewilligungen;
    • Umsetzung der aktuellen Kenntnisse aus der Labortierkunde und Veterinärmedizin für optimale Versuchsbedingungen (Anästhesie, Analgesie, Chirurgie, Überwachung, Ab­bruchkriterien usw.);
    • Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Tierhaltungen.

     

  • Aus- und Weiterbildung für Forschende und Tierpflegepersonal
    • Überprüfung der Einhaltung der obligatorischen Aus- und Weiterbildungen betreffend Arbeit mit Versuchstieren;
    • Auskünfte an das Personal über das Kursangebot;
    • Durchführung von internenWeiterbildungen;
    • Koordination der Aus- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit den Kursanbietern vor allem der Schweizerischen Gesellschaft für Versuchstierkunde (SGV) und der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärzte (VSKT) akkreditierten Kurse.

     

  • Interne Kontrollen
    • Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in den Tierhaltungen;
    • Durchführung der Tierversuche gemäss Bewilligung;
    • In diesem Zusammenhang sind die Tierschutzbeauftragten von den For­schungs­gruppen unabhängig und sachverständige Kontaktpersonen für das kantonale Veterinäramt (Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen LSVW).

     

  • Weitere Aufgaben
    • Veterinärmedizinische Versorgung der Versuchstiere;
    • Schnittstellenfunktion mit den Veterinärbehörden in allen Bereichen von Tierversuchen und -haltungen:
      • LSVW (das kantonale Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)
      • BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)
    • Information der Wissenschaftler_innen über die Eingabefristen für Tier­versuchsanträge bei den kantonalen Behörden;
    • Weitergabe von relevanten Informationen von Institutionen und Behörden im In- und Ausland im Bereich Ver­suchs­tier­kunde (z.B. Schweizer Gesellschaft für Versuchs­tier­kunde SGV, Institut für Labortierkunde LTK, Réseau des animaleries lémaniques Résal, BLV usw.);
    • Zusammenarbeit, Wissens- und Informationsaustausch mit den Tierschutzbeauftragten anderer Institutionen (Universitäten, ETH, Industrie) im Schweizer AWO-Netzwerk (AWO = Animal Welfare Officer) und anderen fachverwandten Spezialist_innen im In- und Ausland;
    • Zusammenarbeit mit dem SAFN (Swiss Animal Facility Network), 3RCC (Schweizer 3R-Kompetenzzentrum) usw.

     

Kontakt

Dr. med. vet. Andrina Zbinden-Hauzenberger
Tierärztin

 andrina.zbinden@unifr.ch
 +41 26 300 86 16

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Dr. med. vet. Nina Eva Trimmel
Tierärztin

 nina.trimmel@unifr.ch
 +41 26 300 86 18

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