Qualitätssicherung des Personals

Zum Personal der Universität zählen Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeitende sowie Angestellte in einer administrativen und/oder technischen Funktion.

Alle Universitätsmitarbeitenden sind der Personalgesetzgebung des Freiburger Staatspersonals unterstellt. Die kantonalen Rahmenbedingungen werden ergänzt durch eine Reihe von Leitfäden und rechtlich relevanten Grundlagendokumenten, die ausschliesslich für das Universitätspersonal gelten.

Die Universität Freiburg erachtet hinreichend qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als zentrale Voraussetzung für das gute Funktionieren ihres Betriebs in Akademie und Verwaltung und pflegt eine Kultur der Wertschätzung und Partizipation.

Um zur optimalen Weiterentwicklung der Tätigkeiten ihrer Mitarbeitenden beizutragen, sieht das Qualitätssicherungssystem der Universität Freiburg verschiedene Instrumente für die regelmässige und systematische Evaluation der Tätigkeiten, sowohl auf individueller als auch auf struktureller Ebene, vor. Diese sind jeweils auf die Bedürfnisse der Zielgruppen, bzw. der verschiedenen Personalkategorien, zugeschnitten. Beispielhaft seien genannt die Mitarbeitergespräche und die Qualitätssicherung in den Diensten;  beim wissenschaftlichen Nachwuchs wird besonders auf die Unterstützung der Laufbahnentwicklung gesetzt.