Gesuch um Zivilschutzdienstverschiebung
Achtung
Sie bleiben einrückungspflichtig, solange das Gesuch nicht bewilligt ist, im Sinne von Artikel 36 Absatz 3 ZSV.
Bei einem Dienstverschiebungsgesuch ist es die Aufgabe der Beratungsstelle, das private Interesse der gesuchstellenden Person an einer Verschiebung des Ausbildungsdienstes zu beurteilen und es gegenüber der Entscheidinstanz zu bestätigen. Diese wird dann dieses Interesse gegen das öffentliche Interesse an der Leistung des Ausbildungsdienstes abwägen.
In diesem Sinne ist es Aufgabe der gesuchstellenden Person, der Beratungsstelle die Beweismittel im Zusammenhang mit dem Grund, den sie geltend machen will, zukommen zu lassen.
Formular:
Ad-hoc-Formular des Zivilschutzes Ihres Wohnkantons (wo Ihre Papiere hinterlegt sind, d. h. wo Sie steuerlich veranlagt sind und Ihr Stimmrecht ausüben)
Format:
Editierbares PDF (mit vorformatierten Feldern), wenn möglich
Beweismittel:
Nota bene: Es ist nicht notwendig, diese Dokumente als Anhänge in das Formular anzugeben.
1. Ihr Aufgebot (Dienstanzeige und/oder Marschbefehl; kann beim Personellen der Armee (Pers A) bestellt werden); und
2a. Die Bestätigung der Kurseinschreibung (Beispiel ansehen); oder
2b. Die Bestätigung der Prüfungseinschreibung (Beispiel ansehen); oder
2c. Eine Ad-hoc-Bestätigung.
Empfänger:
Siehe Box «Kontakt» unten
Frist:
(Art. 36 Abs. 1 ZSV)
So früh wie möglich, aber spätestens drei Wochen vor dem Einrücken + 5 Werktage interne Bearbeitungszeit
