Gesuch um Militärdienstverschiebung
Achtung
Sie bleiben einrückungspflichtig, solange die Verschiebung nicht bewilligt ist, im Sinne von Artikel 90 Absatz 4 VMDP.
Ausserdem, falls der Grund, der zur Bewilligung der Verschiebung fuhren soll, aus irgendeinem Grund entfallen sollte, so würden Sie gemäss ursprünglichem Aufgebot wieder einrückungspflichtig werden. Dies müssten Sie der Bewilligungsbehörde umgehend mitteilen, im Sinne von Artikel 90 Absatz 5 VMDP.
Bei einem Dienstverschiebungsgesuch ist es die Aufgabe der Beratungsstelle, das private Interesse der gesuchstellenden Person an einer Verschiebung des Ausbildungsdienstes zu beurteilen und es gegenüber der Entscheidinstanz zu bestätigen. Diese wird dann dieses Interesse gegen das öffentliche Interesse an der Leistung des Ausbildungsdienstes abwägen.
In diesem Sinne ist es Aufgabe der gesuchstellenden Person, der Beratungsstelle die Beweismittel im Zusammenhang mit dem Grund, den sie geltend machen will, zukommen zu lassen.
Formular:
(Art. 48 Abs. 1 WMDP)
Inhalt:
(Art. 48 Abs. 2 WMDP)
a. Personalien des AdA:
1. Versichertennummer,
2. Grad, Funktion und Einteilung,
3. Name, Vorname und Adresse,
4. Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
b. Angaben über den zu verschiebenden Ausbildungsdienst, inkl. Aufgebotsdaten;
c. Begründung des Gesuchs, versehen mit den nötigen Beweismitteln sowie mit der Unterschrift der gesuchstellenden Person im PDF-Format;
d. der Zeitraum, in dem die gesuchstellente Person den Dienst leisten kann.
Format:
Editierbares PDF (mit vorformatierten Feldern), soweit möglich
Beweismittel:
(Art. 48 Abs. 2 lit. c WMDP)
Nota bene: Es ist nicht notwendig, diese Dokumente als Anhänge in Punkt 8 vom Form. 05.055 anzugeben.
1. Ihr Aufgebot (Dienstanzeige und/oder Marschbefehl; kann beim Personellen der Armee (Pers A) bestellt werden); und
2a. Die Bestätigung der Kurseinschreibung (Beispiel ansehen); oder
2b. Die Bestätigung der Prüfungseinschreibung (Beispiel ansehen); oder
2c. Eine Ad-hoc-Bestätigung.
Empfänger:
(Art. 12 lit. b KZMA)
Siehe Box «Kontakt» unten
Frist:
(Art. 90 Abs. 2 VMDP)
So früh wie möglich, aber spätestens 14 Wochen vor Dienstbeginn + 5 Werktage interne Bearbeitungszeit
Beispiel:
Information
Ein möglicher Ersatzdienst («Gast-WK») wird in dem Brief angekündigt, in dem Ihnen die Bewilligung der Dienstverschiebung mitgeteilt wird. Andernfalls können Sie davon ausgehen, dass Sie erst zum nächsten Ausbildungsdienst Ihrer Einheit (in der Sie eingeteilt sind) aufgeboten werden.
Falls Sie, als Dienstpflichtig_e, Ihren Militär- oder Zivildienst in einem Kalenderjahr nicht leisten, dann unterliegen Sie in diesem Jahr der Wehrpflichtersatzabgabe WPE, im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 litera c WPEG.
Bezahlte Ersatzabgaben werden Ihnen aber rückerstattet, sobald Sie Ihre Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt haben, im Sinne von Artikel 39 Absatz 1 WPEG.
