NewsPublikationsdatum 07.05.2025
Die evangelisch-reformierte Kirche von Graubünden verabschiedet ein neues Kirchgemeindegesetz
Nachdem die Referendumsfrist des neuen Kirchgemeindegesetzes für die evangelisch-reformierte Kirch des Kanton Graubünden unverrichteter Dinge am 24. März 2025 abgelaufen ist, wird das Gesetz nun definitiv am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Durch das neue Kirchgemeindegesetz wird einerseits der Gesetzgebungsauftrag der landeskirchlichen Verfassung von 2018 erfüllt, andererseits soll das Gesetz die Verordnung über Aufbau und Leben der Kirchgemeinde ergänzen.
Laut dem Gesetz soll neu der Gottesdienst auch unter der Woche stattfinden können und er muss auch nicht mehr in der Kirche durchgeführt werden. Weiter muss ein Pfarramt neu mindestens 50 Stellenprozent füllen. Falls dies in einer Kirchgemeinde nicht möglich ist, müssen sich die Kirchgemeinden untereinander absprechen, und eventuell eine Stelle untereinander aufteilen. Und schliesslich wird die Regel aufgehoben, die besagt, dass jedes Mitglied zu der Kirchgemeinde gehört, die für den eigenen Wohnsitz zuständig ist. Ab Januar werden auch Personen, die aus der Kirchgemeinde ausgezogen sind, nach wie vor für diese tätig sein können.
Das Gesetz ist laut eigenen Angaben eine Reaktion auf gesellschaftliche Veränderungen und auf neue Bedürfnisse. Konkret habe man pragmatische Lösungen für den Fachkräftemangel finden und die Kirchgemeinden auf Herausforderungen der Zukunft vorbereiten wollen.