Möchten Sie an unserer Fakultät eine Dissertation im Sozialversicherungs- oder Arbeitsrecht verfassen, so kontaktieren Sie bitte Prof. Basile Cardinaux.
Die formellen Voraussetzungen für die Zulassung zum Doktorat sind in den Art. 30 - 41 des Reglements über das Rechtsstudium beschrieben. Zudem ist das Reglement über die Promotionsordnung zu beachten.
Weitere Informationen zum Doktorat finden Sie auf der entsprechenden Webseite der Fakultät.