Doktorat - FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Doktorat:

Finanzierung

Zulassungs- und Anstellungsbedingungen 

Sozialleistungen

  • Haben Doktorierende Anrecht auf Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub?

    Ja, wie alle anderen Angestellten der Universität haben auch Doktorierende Anrecht auf Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub. Der Mutterschaftsurlaub beträgt unabhängig von der Anstellung (Assistent_in, Drittmittel, FNS) 16 Wochen. Der Vaterschaftsurlaub beträgt 2 Wochen. Mehr Infos finden Sie hier.

Mobilität

Konflikte während des Doktorats

Abbruch des Doktorats