Die Aarhus-Konvention gilt als einzigartiges völkerrechtliches Abkommen, das der Öffentlichkeit weitreichende Rechte in Umweltangelegenheiten garantiert – darunter Zugang zu Informationen, Beteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten. Besonders bemerkenswert ist ihr zweiteiliger Compliance-Mechanismus: Einerseits ermöglicht das Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) es nicht nur Staaten, sondern auch Einzelpersonen und NGOs, Beschwerden gegen Vertragsstaaten wegen Nichteinhaltung zu erheben. Zum anderen ermöglicht das 2022 eingerichtete Mandat des UN Special Rapporteur on Environmental Defenders eine zeitnahe Reaktion in Fällen, in denen Environmental Defenders bei der Ausübung ihrer durch die Konvention garantierten Rechte durch staatliche Stellen oder Unternehmen eingeschränkt werden. Jasper Bartels gibt einen praxisnahen Einblick in die Arbeitsweise des Komitees und des Mandats des Special Rapporteurs und veranschaulicht anhand konkreter Fallbeispiele die praktische Relevanz beider Mechanismen im internationalen Umweltschutz.
Quand? | 21.04.2026 17:15 - 19:00 |
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Où? | MIS 04 Jäggi 4112 Avenue de l'Europe 20, 1700 Fribourg |
Intervenants | Jasper Bartels
Legal Affairs Expert, Sekretariat der Aarhus-Konvention, Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa in Genf |
Contact | Institut für Europarecht Christine Eggen christine.eggen@unifr.ch Avenue Beaurgard 11 1700 Freiburg 0263008090 |
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