ERASMUSDas Erasmus Programm ermöglicht Studierenden der Universität Freiburg einen Studienaufenthalt von ein oder zwei Semestern an einer Universität der 27 Länder der Europäischen Union, der drei Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen) und der Türkei (Kandidat der EU) auf der Basis von Abkommen mit diesen Universitäten (Liste unter "eine Gastuniversität finden") zu machen. Der Zeitraum und die Studienleistungen (Seminararbeiten, Prüfungen), welche an der Gastuniversität gemacht werden, werden gemäss den gültigen Regelungen von der Universität Freiburg anerkannt. BedingungenDie Bedingungen um am Programm teilzunehmen sind folgende:
Stipendium
STIPENDIENBEITRÄGE 2011-2012 Es wird ein Mobilitätsstipendium erteilt, welches von der Europäischen Union finanziert wird. Es handelt sich dabei um Zuschüsse für die durch den Auslandsaufenthalt zusätzlich verursachten Kosten (Unterkunft, Reisekosten, Sprachkurse, etc.). Der Betrag des Stipendiums variiert je nach Gastland. Das Stipendium wird in Euro (€) ausbezahlt, weshalb alle Erasmus-Studenten verpflichtet sind, ein Euro-Konto in der Schweiz zu eröffnen. Eine Ausnahme bilden die Stipendien für Aufenthalte in Norwegen, Island und der Türkei, welche in Schweizer Franken ausbezahlt werden. Die Höhe der Beträge und die Währung wurde vom Schweizerischen Kompetenzzentrum für Austausch und Mobilität der ch Stiftung (www.ch-go.ch) nach Vorgaben der EU festgelegt. Die Studierenden welche ein kantonales Stipendium erhalten, stellen für den Zeitraum ihres Mobilitätsaufenthalts bis anhin ihren Antrag an die zuständige Dienststelle. Rund zwei Monate bevor die Studierenden der Universität Freiburg ihren Erasmus-Aufenthalt beginnen, erhalten sie von der DIB per Post eine Verpflichtungserklärung sowie ein Formular mit den notwendigen Informationen für die Zahlung des Stipendiums (Bankkonto und Adresse). Diese Verpflichtungserklärung muss ausgefüllt und unterschrieben der DIB zurückgesandt werden. Ohne dies kann das Stipendium nicht ausbezahlt werden. Das Erasmus-Stipendium wird entsprechend EU-Richtlinien in zwei Tranchen ausbezahlt: zu Beginn des ersten Semesters erhalten die Studierenden 80% des Gesamtbetrags. Die restlichen 20% erhalten sie, nachdem sie uns folgende Dokumente zugestellt haben: Schlussbericht ("Erasmus Programme - Final Report 2011/2012") und die Aufenthaltsbestätigung ("Certificate of Attendance"). Diese beiden Dokumente müssen spätestens 30 Tage nach Ende des Mobilitätsaufenthalts bei der DIB eingereicht werden. Studenten, die an einem Erasmus Intensivsprachkurs (EILC) teilnehmen, haben Anrecht auf ein zusätzliches Mobilitätsstipendium. Ablauf der KandidaturDa das Verfahren nicht für alle Studenten gleich ist, erkundigen sich die Studierenden der rechtswissenschaftlichen Fakultät beim Büro Erasmus-JUS der rechtswissenschaftlichen Fakultät. Die DIB leitet die Bewerbungen der Studierenden der Fakultäten der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Theologie, Naturwissenschaften und Philosophie. Das Verfahren einer Bewerbung verläuft wie folgt:
Da die Plätze beschränkt sind, kann eine Auswahl vorgenommen werden. In diesem Fall wird die Liste der zugelassenen Studierenden durch die Mitglieder des Lehrkörpers aufgestellt. Die Studierenden erhalten im Laufe des Monats April per E-Mail die Bestätigung ihrer Ernennung an der Gastuniversität. FristenHinterlegung des Formulars: 15. Dezember • für das ganze nächste akademische Jahr • für Aufenthalte nur im Herbstsemester des nächsten akademischen Jahres • für Aufenthalte nur im Frühlingssemester des nächsten akademischen Jahres StudienvertragDie Mobilitätsperiode wird in den normalen Studienlauf integriert und muss bei der Rückkehr an die Universität Freiburg anerkannt werden. Dies ist durch den Studienvertrag garantiert. Achtung: für einige Master, ist es nicht möglich mehr als 30 ECTS anerkennen zu lassen, einem Semester entsprechend. Die Koordinatoren/Studienberater informieren über die Anerkennungsmöglichkeiten. Wie man einen Studienvertrag erstellt ?Verfahren für Studierende der philosophischen, wissenschaftlichen und theologischen Fakultäten:
Die Informationen der Fakultät sowie das Formular zum Studienvertrage können herunter geladen werden.
Verfahren für Studierende der rechtswissenschaftlichen Fakultät: SprachvorbereitungBei Beginn des Aufenthaltes werden genügend Grundkenntnisse vorausgesetzt, um sich im Alltagsleben zurecht zu finden und sich aktiv am Studienprogramm beteiligen zu können. Am Ende des Studienaufenthaltes sollte man in der Lage sein, in der Sprache des Gastlandes Examen abzulegen und Arbeiten zu schreiben. Es wird empfohlen vor der Abreise ein B1-Niveau in der Unterrichtssprache der Gastuniversität zu erlangen. Vorbereitung vor der AbreiseEs wird empfohlen Sprachkurse während des Jahres vor dem Mobilitätsaufenthalt zu belegen. Es stehen verschiedene Optionen zur Wahl:
Mehr Informationen dazu beim Erasmus Intensivsprachkurse (EILCs)Erasmus-Studenten haben die Möglichkeit, an einem Erasmus Intensivsprachkurs (EILCs) teilzunehmen. Dies sind spezialisierte Kurse in den weniger verbreiteten und unterrichteten Sprachen. Es gibt daher keine Kurse für Englisch, Deutsch, Französisch oder Spanisch. Die Kurse bestehen aus mindestens 60 Unterrichtsstunden und dauern bis zu 6 Wochen. Die Teilnehmer eines EILC-Kurses erhalten ein zusätzliches Mobilitätsstipendium. Jeweils im April wird das EILC-Programm für das kommende akademische Jahr veröffentlicht (siehe Link weiter unten). Die Anmeldung für Kurse, die vor dem Herbstsemester stattfinden, muss bis zum 23. Mai bei der DIB eingereicht werden. Die Anmeldung für Kurse, die vor dem Frühlingssemester stattfinden, muss bis zum 23. September bei der DIB eingereicht werden. Bei Kursen mit grosser Nachfrage wird von den Kursorganisatoren eine Selektion vorgenommen. Weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen sind auf der EILC-Webseite zu finden. Vorbereitung an der GastuniversitätAn einigen Gastuniversitäten werden vor dem Anfang der Studienperiode Intensivsprachkurse angeboten. Informationen über die Daten und Kosten dieser Kurse sind bei der Gastuniversität einzuholen. Formalitäten vor der Abreise
|