ERASMUS

Das Erasmus Programm ermöglicht Studierenden der Universität Freiburg einen Studienaufenthalt von ein oder zwei Semestern an einer Universität der 27 Länder der Europäischen Union, der drei Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen) und der Türkei (Kandidat der EU) auf der Basis von Abkommen mit diesen Universitäten (Liste unter "eine Gastuniversität finden") zu machen.

Der Zeitraum und die Studienleistungen (Seminararbeiten, Prüfungen), welche an der Gastuniversität gemacht werden, werden gemäss den gültigen Regelungen von der Universität Freiburg anerkannt.

Bedingungen

Die Bedingungen um am Programm teilzunehmen sind folgende:

  • An der Universität Freiburg immatrikuliert sein.
  • Seine Eineschreibetaxen an der Universität Freiburg bezahlen. Studierende, welche die Taxen für beide Semester im Voraus bezahlen möchten, müssen sich an die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung wenden. Die Mobilitätsstudierenden sind an der Gastuniversität von den Einschreibungstaxen befreit. Ein zusätzlicher Beitrag  für Basistaxen und Sprachkurse kann von der Gastuniversität verlangt werden.
  • Ab dem 3. Semester (60 ECTS vollendet) und je nach den Richtlinien der Fakultät.
  • Zustimmung des Mobilitätskoordinators erhalten haben.
  • Genügende Sprachkenntnisse des Gastlandes zu haben (aktive Mitbeteiligung am Studienprogramm). Einige Universitäten verlangen eine Bestätigung der Sprachkenntnisse.

Stipendium

STIPENDIENBEITRÄGE 2011-2012

STIPENDIENBEITRÄGE 2012-2013 

Es wird ein Mobilitätsstipendium erteilt, welches von der Europäischen Union finanziert wird. Es handelt sich dabei um Zuschüsse für die durch den Auslandsaufenthalt zusätzlich verursachten Kosten (Unterkunft, Reisekosten, Sprachkurse, etc.). Der Betrag des Stipendiums variiert je nach Gastland.

Das Stipendium wird in Euro (€) ausbezahlt, weshalb alle Erasmus-Studenten verpflichtet sind, ein Euro-Konto in der Schweiz zu eröffnen. Eine Ausnahme bilden die Stipendien für Aufenthalte in Norwegen, Island und der Türkei, welche in Schweizer Franken ausbezahlt werden. Die Höhe der Beträge und die Währung wurde vom Schweizerischen Kompetenzzentrum für Austausch und Mobilität der ch Stiftung (www.ch-go.ch) nach Vorgaben der EU festgelegt.

Die Studierenden welche ein kantonales Stipendium erhalten, stellen für den Zeitraum ihres Mobilitätsaufenthalts bis anhin ihren Antrag an die zuständige Dienststelle.

Rund zwei Monate bevor die Studierenden der Universität Freiburg ihren Erasmus-Aufenthalt beginnen, erhalten sie von der DIB per Post eine Verpflichtungserklärung sowie ein Formular mit den notwendigen Informationen für die Zahlung des Stipendiums (Bankkonto und Adresse). Diese Verpflichtungserklärung muss ausgefüllt und unterschrieben der DIB zurückgesandt werden. Ohne dies kann das Stipendium nicht ausbezahlt werden.

Das Erasmus-Stipendium wird entsprechend EU-Richtlinien in zwei Tranchen ausbezahlt: zu Beginn des ersten Semesters erhalten die Studierenden 80% des Gesamtbetrags. Die restlichen 20% erhalten sie, nachdem sie uns folgende Dokumente zugestellt haben: Schlussbericht ("Erasmus Programme - Final Report 2011/2012") und die Aufenthaltsbestätigung ("Certificate of Attendance"). Diese beiden Dokumente müssen spätestens 30 Tage nach Ende des Mobilitätsaufenthalts bei der DIB eingereicht werden. 

Studenten, die an einem Erasmus Intensivsprachkurs (EILC) teilnehmen, haben Anrecht auf ein zusätzliches Mobilitätsstipendium.

Ablauf der Kandidatur

Da das Verfahren nicht für alle Studenten gleich ist, erkundigen sich die Studierenden der rechtswissenschaftlichen Fakultät beim Büro Erasmus-JUS der rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Die DIB leitet die Bewerbungen der Studierenden der Fakultäten der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Theologie, Naturwissenschaften und Philosophie. Das Verfahren einer Bewerbung verläuft wie folgt:

  1. Mit der Suchmaschine der DIB nach einer Partneruniversität suchen.
  2. Sich auf den Internetwebseiten der Partneruniversitäten über die Kursprogramme informieren.
  3. Sich das Bewerbungsformular von der Webseite der DIB herunterladen.
  4. Das Formular ausfüllen und unterschreiben.
  5. Das Formular durch den Mobilitätskoordinator/Studienberater unterschreiben lassen.
  6. Das Formular mit den verlangten Dokumenten fristgerecht abgeben.

Da die Plätze beschränkt sind, kann eine Auswahl vorgenommen werden. In diesem Fall wird die Liste der zugelassenen Studierenden durch die Mitglieder des Lehrkörpers aufgestellt.

Die Studierenden erhalten im Laufe des Monats April per E-Mail die Bestätigung ihrer Ernennung an der Gastuniversität.

Fristen

Hinterlegung des Formulars: 15. Dezember     

• für das ganze nächste akademische Jahr

für Aufenthalte nur im Herbstsemester des nächsten akademischen Jahres

• für Aufenthalte nur im Frühlingssemester des nächsten akademischen Jahres

Studienvertrag

Die Mobilitätsperiode wird in den normalen Studienlauf integriert und muss bei der Rückkehr an die Universität Freiburg anerkannt werden. Dies ist durch den Studienvertrag garantiert. Achtung: für einige Master, ist es nicht möglich mehr als 30 ECTS anerkennen zu lassen, einem Semester entsprechend. Die Koordinatoren/Studienberater informieren über die Anerkennungsmöglichkeiten.

Wie man einen Studienvertrag erstellt ?

Verfahren für Studierende der philosophischen, wissenschaftlichen und theologischen Fakultäten:

  1. Das Formular zum Studienvertrags herunterladen, um das Studienprogramm an der Gastuniversität vorzubereiten.
  2. Die Koordinatoren/Studienberater der verschiedenen Studienfächer an der Universität Freiburg kontaktieren.
  3. Den Koordinatoren das vorbereitete Kursprogramm der Gastuniversität unterbreiten und die Genehmigung des Programms der belegten Vorlesungen einholen.
    Falls das neue Programm noch nicht zur Verfügung steht, muss man das Programm des vorhergehenden Jahres konsultieren.
  4. Der Studienvertrag muss durch die Koordinatoren/Studienberater  sowie durch den Verwaltungskoordinator der DIB unterschrieben sein.
  5. Alle nachträglichen Änderungen, welche nach der Unterschrift gemacht würden, müssen schriftlich durch die akademischen Koordinatoren bewilligt werden.
  6. Eine Kopie des unterschriebenen Vertrages muss der DIB gesendet werden.


Verfahren für Studierende der Fakultät der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften:

Die Informationen der Fakultät sowie das Formular zum Studienvertrage können herunter geladen werden.

Verfahren für Studierende der rechtswissenschaftlichen Fakultät:
Die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg verlangt keinen Studienvertrag. Für Anerkennungsfragen konsultiere man die Äquivalenzkommission, welche auch per E-Mail kontaktiert werden kann.

Sprachvorbereitung

Bei Beginn des Aufenthaltes werden genügend Grundkenntnisse vorausgesetzt, um sich im Alltagsleben zurecht zu finden und sich aktiv am Studienprogramm beteiligen zu können. Am Ende des Studienaufenthaltes sollte man in der Lage sein, in der Sprache des Gastlandes Examen abzulegen und Arbeiten zu schreiben. Es wird empfohlen vor der Abreise ein B1-Niveau in der Unterrichtssprache der Gastuniversität zu erlangen. 

Vorbereitung vor der Abreise

Es wird empfohlen Sprachkurse während des Jahres vor dem Mobilitätsaufenthalt zu belegen. Es stehen verschiedene Optionen zur Wahl:

  • Sprachkurse
  • Selbstlernzentrum (Mediathek und Sprachbibliothek)
  • Uni-Tandem (Sprachpartnerschaften zwischen Studierenden)

Mehr Informationen dazu beim
Sprachenzentrum der Universität Freiburg
Rue du Criblet 13, 1700 Fribourg,
Tel.: 026 300 79 99, Di-Fr 9.30 - 11h, Mo-Do 14 - 16h
www.unifr.ch/sprachenzentrum

Erasmus Intensivsprachkurse (EILCs)

Erasmus-Studenten haben die Möglichkeit, an einem Erasmus Intensivsprachkurs (EILCs) teilzunehmen. Dies sind spezialisierte Kurse in den weniger verbreiteten und unterrichteten Sprachen. Es gibt daher keine Kurse für Englisch, Deutsch, Französisch oder Spanisch. Die Kurse bestehen aus mindestens 60 Unterrichtsstunden und dauern bis zu 6 Wochen. Die Teilnehmer eines EILC-Kurses erhalten ein zusätzliches Mobilitätsstipendium.

Jeweils im April wird das EILC-Programm für das kommende akademische Jahr veröffentlicht (siehe Link weiter unten). Die Anmeldung für Kurse, die vor dem Herbstsemester stattfinden, muss bis zum 23. Mai bei der DIB eingereicht werden. Die Anmeldung für Kurse, die vor dem Frühlingssemester stattfinden, muss bis zum 23. September bei der DIB eingereicht werden. Bei Kursen mit grosser Nachfrage wird von den Kursorganisatoren eine Selektion vorgenommen. Weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen sind auf der EILC-Webseite zu finden.

Vorbereitung an der Gastuniversität

An einigen Gastuniversitäten werden vor dem Anfang der Studienperiode Intensivsprachkurse angeboten. Informationen über die Daten und Kosten dieser Kurse sind bei der Gastuniversität einzuholen.

Formalitäten vor der Abreise

Visa

Je nach Nationalität des Studierenden und Gastland kann ein Visum für den Studienaufenthalt verlangt werden. Die Studierenden müssen sich bei der Konsularabteilung der Botschaft des entsprechenden Ziellandes informieren.

Unterkunft

In zahlreichen Programmen reservieren die Partneruniversitäten Unterkünfte in Universitätsresidenzen. In diesem Fall müssen die Zimmer-Reservationsformulare fristgerecht der zuständigen Dienststelle der Gastuniversität zugesandt werden.

Einige Universitäten - vor allem in Grossstädten - vermitteln den Erasmusstudierenden keine Zimmer, so dass die Studierende selber eine Unterkunft suchen müssen. Zum Teil gibt es an diesen Universitäten einen Unterkunftsdienst, der mit nützlichen Suchtipps/Adressen bei der Suche helfen kann.

Krankenkasse

Die Studieren müssen selber abklären, ob ihre Krankenversicherung für Ärztekosten und Spitalaufenthalte im Ausland gültig ist. Bisweilen ist der Abschluss einer Zusatzversicherung notwendig. Die Gastuniversität verlangt bei der Ankunft eine Versicherungsbestätigung. Studierende sollten sich auch vergewissern, dass ihre Privathaftpflichtversicherung während des Aufenthalts im Ausland gültig ist.

Behördengänge

Vor der Abreise sollen sich die Studierenden vergewissern, dass sie alle notwendigen Behördengänge im Zusammenhang mit ihrem Aufenthalt im Ausland erledigt haben (Adressänderung, Billag, Rechnungen, etc.).

 

Dienststelle für internationale Beziehungen  -   Av. Europe 20    -   1700 Freiburg   -  Tel. +41 26 300 7047    -   Fax +41 26 300 9702   -  
international [at] unifr.ch   -   Swiss University